Full text: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

  
IX. Buch. Handelshochschulen. 33 
  
2. In jedem nach der Prüfungsordnung sich ergebenden Hauptfach des Kandidaten 
und in einem von ihm gewählten Nebenfach eine Klausurarbeit über eine ihm gestellte 
Aufgabe. Unter den Klausurarbeiten muß mindestens eine aus der Volkswirtschafts- 
lehre oder der Rechtswissenschaft oder der Wirtschaftsgeographie sein; in der Pädagogik 
ist keine Klausurarbeit zu leisten. Bei Mitteilung der Aufgabe ist dem Kandidaten für 
die Bearbeitung eine Frist zu setzen, die vier Stunden betragen soll und aus wichtigen 
Gründen um eine Stunde verlängert werden kann; zugleich ist ihm anzugeben, welcher 
Hilfsmittel er sich bedienen darf. 
  
Wenngleich die Handelshochschulen in Deutschland seit etwa 15 ZJahren bestehen, 
so ist es noch nicht möglich, ein abschließendes Urteil darüber zu gewinnen, ob die Er- 
wartungen, welche an die Handelshochschulen geknüpft worden sind, sich auch erfüllt 
haben. Darüber kann aber kein Zweifel sein, daß die Erhöhung der kaufmännischen 
Fachbildung für die Berufstätigkeit des Kaufmannes sich als wertovoll er- 
weisen muß, und noch weniger kann bezweifelt werden, daß die Handelshochschule 
für die Hebung der sozialen Stellung des Kaufmannes einen großen Fortschritt be- 
deutet. Indem sie dem Kaufmann diejenigen Kenntnisse in einer für ihn bestimm- 
ten Form übermittelt, die früher nur dem zukünftigen Beamten und Gelehrten über- 
mittelt wurden, muß die Grenzlinie zwischen Beamtentum und Gelehrten stand auf 
der einen Seite und Kaufmannstand auf der anderen Seite immer mehr schwinden. 
Ze bedeutsamer die wirtschaftlichen Interessen für die Struktur unseres Staates und 
unserer Verwaltung werden, desto notwendiger ist es, daß die Träger dieser wirt- 
schaftlichen Entwickelung sich diejenigen Kenntnisse aneignen, welche sie befähigen, an 
der Leitung und Verwaltung unseres Staatswesens in erfolgreicher Weise teilzunehmen. 
Diese Kenntnisse zu übermitteln, ist im letzten Ende der vielleicht höchste Zweck der 
Handelshochschule. · 
  
1083
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.