62 Volksschulen. IX. Buq.
schlusses kranker Schullinder und Lehrer, der Wiederzulassung genesener, des Schutzes
noch nicht erkrankter, der Schließung und Wiedereröffnung der Schulen ist zweckmäßig
geordnet. Der Impfzwang wirdk peinlich durchgeführt und die Lehrer sind gehalten, dabei
mitzuwirken.
Vor etwa dreißig Zahren hat man angefangen, den
körperlichen Zustand ganzer Schulklassen und Schulen
ärztlich zu untersuchen. Zuerst begann man mit Augenuntersuchungen. Dann schritt
man fort zu Untersuchungen bezüglich der Skoliose. Es erregte zuerst einiges Be-
fremden, daß man diese Untersuchungen vornahm, ohne vorher die Eltern zu be-
fragen, und es ging nicht ohne Mißgriffe ab. Die Bevölkerung gewöhnte sich aber all-
mählich an diesen neuen Eingriff der Verwaltung in das Familienleben, der sich nur
rechtfertigen ließ mit dem alles beherrschenden Grundzug der sozialen Fürsorge für
die Hilfsbedürftigen. Wurde auch von den untersuchenden Arzten nicht die Heilung, soweit
sie überhaupt möglich war, eingeleitet, so wurden. doch Eltern, die niemals an die körper-
liche Untersuchung ihrer Kinder gedacht hätten, auf Fehler und Gebrechen derselben auf-
merksam gemacht, und sicherlich ist in vielen Fällen darnach ärztliche Behandlung ein-
geleitet worden. Die Schulverwaltung aber erhielt wertvolle Anregungen für allgemeine
hogienische Maßregeln, namentlich solcher vorbeugender Art. In manchen Städten
wurden unentgeltliche orthopädische Turnkurse eingerichtet und vereinzelt sind Wald-
schulen für schwächliche Großstadtkinder gegründet worden. Zn der Regierungszeit Kaiser
Wilhelms II. ist die körperliche Untersuchung der Schulkinder spstematisch durchgeführt
worden. Ourch die Dienstanweisung für die Kreisärzte (1901) ist eine regelmäßige, in
fünfjährigem Wechsel wiederkehrende gründliche hoygienische Untersuchung aller Schulen
und damit verbunden eine körperliche Untersuchung aller Schulkinder in Preußen ein-
geführt. Aber es ist klar, daß eine solche nur alle fünf Fahre wiederkehrende Untersuchung
nicht ausreicht. Darum sind viele Städte und neuerdings auch Kreisverwaltungen dazu
übergegangen, besondere Schulärzte anzustellen. Das wird zur Aufdeckung mancherlei
gesundheitlicher Schäden sowohl der Schulräumlichkeiten, wie der Schulkinder führen.
Auch die Zahnpflege ist neuerdings in ihrer Bedeutung erkannt worden, und hat, wenn
auch erst vereinzelt, amtliche Einführung in den Schulen gefunden. Zu diesen Maßregeln
auf dem ärztlichen Gebiete tritt die bessere Ausbildung der Lehrer in der Gesundheitslehre,
die mit den neuen Seminarlehrplänen von 1901 eingesetzt hat. Die Seminaristen erhalten
jetzt hppgienischen Unterricht, sie werden im Samariterdienst ausgebildet und sind befähigt,
bei Unglücksfällen die erste Hilfe zu leisten. In einzelnen Provinzen (Ostpreußen, Han-
nover) ist es auch gelungen, Lehrer, welche nicht mit der Waffe zu dienen verpflichtet
sind, zu Kriegshelfern für den Sanitätsdienst auszubilden.
Arztliche Untersuchungen.
Wir gehen nun dazu über, darzustellen, was in wirt-
schaftlicher Hinsicht zur Entlastung der minder
Leistungsfähigen auf dem Volksschulgebiet unter
Wilhelm ll. geschehen ist. Die Aufwendungen für die öffentlichen Volksschulen in Preußen
Entlastung der
minder Leistungsfähigen.
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