86 DODie Fach und Fortbildungsschulen. IX. Buch.
sierten Fortbildungsschulen der Stadt München, an denen der praktische Unterricht nicht
nur den Zweck hat, die Ausbildung in der Meisterlehre, wo sie mangelhaft ist, zu er-
gänzen, sondern besonders dazu dient, in der Form der gemeinsamen Arbeit die er-
zieherischen Aufgaben der Fortbildungsschule zu fördern.
Besondere Schwierigkeiten bietet die Aufstellung von
Lehrplänen für die Klassen der ungelernten Arbeiter.
Hierzu fehlt der Mittelpunkt eines bestimmten Berufes, den die Schüler ergriffen
haben, um ihm für ihr weiteres Leben treu zu bleiben. An die Stelle der Fach-
kunde müssen deshalb Belehrungen über die gesetzliche Ordnung der Lebens- und
Arbeitsverhãltnisse treten, in denen die Schüler stehen. Diese jungen Leute sind außer-
dem, da sie die Arbeitsstätte oft wechseln und der erziehliche Einfluß einer geordneten
Lehre fehlt, ein recht unstetes Element. Um so dringlicher tritt an die Fortbildungsschule
die Aufgabe heran, sie durch Belehrung und Erziehung auf den Weg einer vernünftigen
Lebensführung leiten.
Ungelernte Arbeiter.
Ersatzschulen. Einen Ersatz für die Pflichtschulen bilden in nicht seltenen
Fällen Schulen, die von gewerblichen Unternehmern für ihre
Arbeiter eingerichtet werden. Der Unterricht wird dann in der Regel in den Fabrik-
räumen und zum Teil von Angestellten des Werkes erteilt. Die Einrichtung bietet
den Vorteil, daß die Zeit für die Schulwege gespart und die Belehrungen in die engste
Beziehung zu der Tätigkeit der Schüler gebracht werden können.
In beschränkter Zahl haben auch die Innungen Schulen für die ihr angehörigen
Lehrlinge errichtet. Ihnen fällt meist die Aufgabe zu, den Unterricht in der Fortbildungs-
schule nach der praktischen Seite hin zu ergänzen, seltener übernehmen sie die Aufgaben
der Fortbildungsschule in ganzem Umfange.
Bei den kauf männischen Fortbil-
dungeschulen nimmt die Stelle, die
bei den gewerblichen Schulen die Fach-
kunde beansprucht, die Handelskunde ein. Der kaufmännische Briefwechsel wird geübt
mit den dazugehörigen sachlichen Belehrungen ans dem Gebiete des Handelsrechts,
der Wechsel- und Scheckkunde, des Verkehrswesens und des Bankwesens. Der Rechen-
unterricht tritt in ähnlicher Weise wie bei den gewerblichen Fortbildungsschulen
ergänzend zur Fachkunde hinzu. Zugleich aber soll er die Schüler auch zur sicheren
Beherrschung der dem kaufmännischen Berufe eigenen Rechnungsarten, wie der
Prozent-, Zins-, Diskont-, Terminrechnung, der Warenrechnung, Kontokorrent, Effekten-
und Devisenrechnung führen. Der Unterricht in der Buchführung erstreckt sich auf
die einfache und die doppelte Buchführung bis zur Anfertigung einfacher Abschlüsse.
Hinzu kommt ein beschränkter Unterricht in der Wirtschaftsgeographie, und die bürger-
kundlichen Belehrungen nehmen denselben Platz ein wie bei den gewerblichen Fort-
bildungsschulen. Zm Bedarfsfalle wird Unterricht im Schönschreiben, in Kurzschrift
Lehrpläne der
kaufmännischen Fortbildungsschulen.
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