VII. Buch. Eisenbahnen, Straßen- und Luftverkehr, Post und Telegraph. 45
zu Zeiten ungünstiger Lage des Geldmarktes besonders ins Gewicht fällt. In den Ge-
bühren (für Ein- und Auszahlungen und für Kontoübertragungen) sind wiederholt Er-
mäßigungen eingetreten. Da die grundsätzlichen Vorschriften über den Postscheckverkehr
im Gesetzgebungswege erlassen werden sollen, wurde dem Reichstag im November 1912
der Entwurf zu einem Postscheckgesetze vorgelegt, der indessen noch nicht verabschiedet
worden ist. Der Entwurf sieht im wesentlichen vor den Wegfall der vielseitig angegriffenen
Zuschlaggebühr (von 7 Pfennig bei jährlich mehr als 600 Buchungen) und den Fran-
kierungszwang für die zu Bareinzahlungen dienenden Zahlkarten; im Verordnungswege
sollen sodann die Stammeinlage von bisher 100 Mark auf 50 Mark ermäßigt, die Zahl-
karten bis zu jedem beliebigen Betrage zugelassen und der Meistbetrag für Schecks von
10000 Mark auf 20 000 Mark erhöht werden. Ohne Zweifel werden diese Verbesserungen
die Weiterentwicklung des Postscheck- und UÜberweisungsverfahrens fördernd beeinflussen.
Auf Grund des Reichsgesetzes vom 30. Mai 1908, betreffend die Er-
leichterung des Wechselprotestes, wurde am 1. Oktober 1908 in Deutsch-
land das Postprotestverfahren eingeführt, womit einem lebhaften Wunsche des
Handelsstandes Rechnung getragen wurde. Die Neuerung bietet die Möglichkeit, für
Wechsel (und Schecks) bis zu 800 Mark den Protest auch durch Postbeamte gegen mäßige
Gebühren erheben zu lassen.
Postprotest.
Durch Reichsgesetz vom 7. März 1908 wurden grundsätzlich
die funkentelegraphischen Anlagen, dann die telegra-
pbischen Anlagen jeder Art auf deutschen Fahrzeugen für Seefahrt und Binnenschiffahrt,
soweit sie zum Verkehr mit dem Land oder anderen Schiffen bestimmt sind, dem Regal
des Reiches unterstellt. Dabei ist jedoch der Schiffahrt, soweit die Reichsinteressen es
zuließen, die nötige Bewegungsfreiheit im Gebrauche der Telegraphie, namentlich der
optischen und akustischen Signalgebung, in weitem Maße gesichert geblieben.
Funkentelegraphie.
Zahlreich sind die Maßnahmen, mit denen die deut-
schen Postverwaltungen den Bedürfnissen des vielge-
staltigen Verkehrs im Verordnungs- und Verfügungs-
wege durch Gebührenherabsetzungen, Erleichterungen in den Versendungsbedingungen,
Zulassung neuer Korrespondenzformen und sonstige Vergünstigungen im innerdeutschen
Verkehr entgegengekommen sind. Von den hiernach in den letzten 25 Zahren eingeführten
Verbesserungen haben vor allem verkehrsbelebend gewirkt verschiedene Tarifermäßi-
gungen, wie die Ermäßigung des Drucksachenportos für Sendungen von über 50 bis
100 Gramm von 10 auf 5 Pfennig, die Ermäßigung der Telegrammgebühr von 6 auf
5 Pfennig für das Wort (bei 50 Pfennig Mindestbetrag), ferner der Gebühr für Post-
anweisungen bis 5 Mark von 20 Pfennig auf 10 Pfennig.
Einem besonders in Handelskreisen lebhaft empfundenen Bedürfnisse sind die
Postverwaltungen entgegengekommen durch Erhöhung des Meistbetrags für Postauf-
träge von 600 auf 800 Mark, dann für Postanweisungen und Nachnahmen von 400
Erleichterungen auf dem
Verordnungswege.
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