VII. Buch. Eisenbahnen, Straßen- und Luftverkehr, Post und Telegraph. 47
Versendungserleichterungen für alle Gattungen von Postsendungen fortgebildet. Zu
erwähnen ist besonders die ab 1. Oktober 1908 durchgeführte Herabsetzung des Brief-
portos im unmittelbaren Verkehr zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten
von Nordamerika auf 10 Pfennig für je 20 Gramm, ferner die Zulassung internationaler
Antwortscheine zum Nennwerte von 25 Centimes, die die Möglichkeit gewähren, das
Porto für die Antwort auf einen Brief nach dem Ausland im Voraus zu bezahlen.
Auch die Entwicklung des Telegraphenverkehrs führte alsbald zu internationalen
Vereinbarungen, die sich allmählich zu dem 1865 in Paris gegründeten Allgemeinen
Telegraphenverein ausbildeten. Der Verein, der jetzt sämtliche Staaten von Europa
und eine große Anzahl von außereuropäischen Ländern umfaßt und dem die meisten Privat-
gesellschaften, in deren Besitz sich Unterseekabel befinden, angehören, ist im letzten Viertel-
jahrhundert dreimal: 1890 in Paris, 1895 in Budapest und 1908 in Lissabon zu Beratungen
zusammengetreten. Durch den Vertrag und die dazu gehörende Ausführungsüberein-
kunft haben die Vorschriften über die Benutzung der internationalen Telegraphenanlagen
und den internationalen Dienstbetrieb eine einheitliche Regelung erhalten. Der Ver-
tragsverpflichtung, für den internationalen Dienst besondere Leitungen in genügender
Zahl zu verwenden und eine rasche Telegrammübermittlung zu sichern, haben die
Vereinsverwaltungen Genüge geleistet. Deutschland ist in weitestem Umfange in das
internationale Telegraphennetz einbezogen. Die bis in die neueste Zeit fortgesetzten Be-
mühungen Oeutschlands für Einführung eines europäischen Einheitstarifes haben noch
nicht zum Ziele geführt. Immerhin hat die Reichstelegraphenverwaltung durch inter-
nationale Sondertarife erreicht, daß wenigstens in Mitteleuropa die Telegrammtarife in
eine gewisse Ubereinstimmung gebracht wurden.
Der Fernsprechverkehr Deutschlands mit seinen Nachbarländern hat in neuerer
Zeit ebenfalls internationale Abmachungen über die Regelung des Gesprächaustausches
notwendig gemacht.
Die Anregung zur internationalen Regelung der Funkentelegraphie ist von
Deutschland ausgegangen. Am 3. November 1906 haben die Vertreter von 30 Staaten
zu Berlin einen Vertrag unterzeichnet, der grundlegende Vorschriften für die internationale
Funkentelegraphie trifft. Nach diesen Vorschriften ist jede Bordstation verpflichtet, mit
jeder anderen Bordstation ohne Unterschied des von ihnen benutzten funkentelegraphischen
Systems zu verkehren; es müssen ferner alle Stationen so eingerichtet sein, daß Stö-
rungen des Betriebes anderer Stationen möglichst fern gehalten werden; sodann ist den
Stationen die Verpflichtung auferlegt, Anrufe von Schiffen in Seenot mit unbedingtem
Vorrang vor jeder anderen Korrespondenz entgegenzunehmen und zu erledigen.
IV. Personalverhältnisse.
Mit der gewaltigen Steigerung der Leistungen der deutschen Postverwaltungen
hat sich auch ihr Personalstand und die damit verknüpfte umfassende Verwaltungsarbeit
bedeutend vermehrt. Die Gesamtzahl der Beamten und Unterbeamten und des sonft
im Post- und Telegraphendienste beschäftigten Personals (einschließlich der Arbeiter)
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