Full text: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

  
VII. Buch. Wasserstraßen und Binmenschiffahrt. 63 
  
B. Schiffahrtsverbindungen zwischen Nord- und Ostseegebiet. 
Kaiser-Wilhelm-Kanal. Die für das rheinische Wasserstraßennetz bestehenden 
Pläne, dem Hauptstrom neben seiner natürlichen eine 
zweite und vielleicht auch eine dritte künstliche Mündung ins Meer durch Erbauung 
leistungsfähiger Großschiffahrtswege zu geben, ist für das Elbgebiet schon verwirklicht 
worden, und zwar zuerst durch den 1895 eröffneten, in erster Reihe der Seeschiffahrt 
dienenden und hauptsächlich im strategischen Interesse der deutschen Flotte erbauten, 
daneben aber auch der Binnenschiffahrt nützlichen, von Brunsbüttel an der Unterelbe 
nach Holtenau bei Kiel führenden Kaiser-Wilhelm-Kanal. Er ist 98 km lang und wurde 
zunächst mit 9 m Tiefe, 22 m Sohlenbreite und 64 m Wasserspiegelbreite ausgeführt; 
durch den 1907 begonnenen Erweiterungsbau wird seine Tiefe auf 11, seine Breite in 
der Sohle auf 44 und im Wasserspiegel auf 105 m vermehrt. 
An den beiden Endpunkten wird er durch je zwei Schleusen abgeschlossen, von 
welchen die größeren 330 m Länge und 45 m Breite haben. Die Gesamtbaukosten 
werden sich auf 379 Millionen belaufen, wovon 156 durch Reichsgesetz vom 16. März 
1886 und 223 Millionen durch die Reichs-Etats bewilligt wurden, während 50 Mill. M. 
von Preußen — für den ersten Ausbau — beigesteuert worden sind. 
  
Elb-Cravekanal. Um ihrem Seehandel das Elbgebiet als Hinterland zu erhalten 
und in höherem Maße nutzbar zu machen, sah die Freie und Hanse- 
stadt Lübeck sich im letzten Jahrzehnt des vergangenen Jahrhunderts genötigt, den aus 
dem 14. Jahrhundert stammenden, für neuzeitliche Verkehrsansprüche völlig unzu- 
reichenden Steckenitzkanal durch einen für große Elbkähne fahrbaren Schiffahrtsweg nach 
Lauenburg a. Elbe zu ersetzen. Diese, im Gegensatz zum Kaiser-Wilhelm-Kanal nur für 
Binnenfahrzeuge benutzbare, 67 km lange Wasserstraße erforderte einen Kostenaufwand 
von 23,4 Millionen M., wozu Preußen auf Grund eines Staatsvertrages vom 4. Juli 
1893 den Anteil von 7,5 Millionen beisteuerte. 
  
Märkische Wasserstraßen. In dem verhältnismäßig sehr engmaschigen Netze 
von Wasserstraßen zwischen Elbe und Oder wurden 
zunächst die Hauptlinien, welche die beiden Ströme miteinander und mit dem 
Zentralpunkte Berlin verbinden, in großem Maßstabe verbessert. Die Nordwestlinie 
zwischen Berlin und Havelmündung — die Verkehrsstraße mit Hamburg — wurde 
durch Herstellung von Schleppzugschleusen, durch Erbauung neuer Stauanlagen 
in der Havel und Spree, durch Vertiefung und Begradigung beider Flüsse, durch Aus- 
bau einer dem Silokanal bei Brandenburg folgenden Abkürzungelinie und durch Er- 
weiterung des Sakrow-Paretzerkanals auf einen weit höheren Grad der Leistungsfähig- 
keit gebracht und für 600 t-Schiffe eingerichtet; die Mittel hierfür wurden teils durch 
den Etat, teils durch Kreditgesetze vom 6. Juni 1888 und 4. August 1904 zur Verfü- 
gung gestellt. 
In ähnlicher Weise ist die Nordostlinie Berlin-Stettin dadurch verbessert worden, 
  
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