X. Buch. Veterinãrmedizin. 201
erfolgreicher Forscher auf diesem Gebiete herauszugreifen, auf die Arbeiten von Lohne,
Kitt und Schütz, den Altmeistern der pathologischen Veterinäranatomie, zu deren Arbeits-
gebiete die Bakteriologie lange Jahre gehörte; auf die zahlreichen Untersuchungen, die
aus den pHygienischen Instituten der Berliner und der Hannoverschen tierärztlichen Hoch-
schule unter v. Ostertags und Dammanns Leitung hervorgegangen sind; ferner auf
die Rotlaufschutzimpfung von Lorenz, die heute noch unübertroffen ist, und die jüng-
sten serodiagnostischen Arbeiten von Schütz und seinen Schülern, denen wir einen wesent-
lichen Fortschritt in der Bekämpfung der Rotzkrankheit, dieser schwer tilgbaren und auf
den Aenschen übertragbaren Pferdekrankheit, verdanken.
Ooch diese kurze Ubersicht über die Ergebnisse tierärztlicher Seuchenforschung in
den letzten 25 Jahren würde unvollkommen sein, wenn nicht auch der vielfachen Be-
mühungen, die Rindertuberkulose durch Schutzimpfung zu bekämpfen, gedacht würde,
die während des letzten Zahrzehnts im Anschlusse an die bedeutungsvollen Tuberkulose-
arbeiten v. Behrings besonders auch von deutschen Tierärzten unternommen wurden.
Obwohl diese Arbeiten, wie wir rückblickend heute wohl sagen dürfen, für die Prazis der
Tuberkulosebekämpfung im großen und ganzen negativ verlaufen sind, so haben sie
doch dazu beigetragen, erneut das Interesse für die schon vor 20 Jahren von dem dänischen
Forscher Bang inaugurierte Bekämpfung der Nindertuberkulose durch veterinärpoli-
zeiliche und hpgienische Maßnahmen (tuberkulosefreie Aufzucht des Zungviehs und mög-
lichst frühzeitige Erkenmung und Unschädlichmachung aller infizierten Tiere) zu erwecken.
Und wieder waren es deutsche Tierärzte, wie Siedamgrotzky und v. Ostertag, die den
Gedanken Bange den deutschen wirtschaftlichen Verhältnissen angepaßt und in dieser
Form in die Praxis eingeführt haben, so daß man schließlich an der Hand der mit diesem
Verfahren gewonnenen Erfahrungen dem Gedanken einer staatlichen Bekämpfung der
Rindertuberkulose näher treten konnte.
Oiese bedeutungsvollen Fortschritte auf fast allen
Gebieten der Seuchenkunde mit immer neuen
nicht mehr im Rahmen des alten Gesetzes erfüllbaren Anforderungen mußten allmählich
von selbst zum weiteren Ausbau der Seuchengesetzgebung führen. Nachdem zu-
nächst im Zahre 1894 ein Abänderungsgesetz als Ergänzung zu den bisher gültigen Be-
stimmungen erlassen war, begannen bereits an der Wende des Jahrhunderts die Vorar-
beiten für ein neues Reichsviehseuchengesetz, welches nach schwierigen Verhand-
lungen und Beratungen in den maßgebenden Körperschaften endlich am 26. Zuni 1909
Gesetzeskraft erlangte und am 1. Mai 1912, ergänzt und erläutert durch die Ausführungs-
vorschriften des Bundesrats sowie durch die Ausführungsbestimmungen der Bundes-
staaten, für das ganze Deutsche Reich in Geltung getreten ist. Zahlreiche in langjähriger
Praxis erprobte Maßnahmen sind in das neue Seuchengesetz und seine Ausführungsbe-
stimmungen übernommen worden und erleichtern den Ubergang. Andere sind den in-
zwischen gewonnenen neuen Erfahrungen angepaßt und zweckmäßig ausgebaut. VBieles
ist völlig neu ausgenommen und muß erst noch die Feuerprobe der Prazis bestehen. So
steht nach langer und mühseliger Arbeit das schwierige Werk heute vollendet da. Geleitet
Neues Reichsviehseuchengesetz.
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