298 . Veterinärmedizin. « X. Buch.
Mit dem Aufschwung der BVeterinärmedizin in den letzten 25 Jahren haben natür-
lich auch ihre Lehr- und Forschungsanstalten eine angemessene Erweiterung und
einen neuzeitlichen inneren Ausbau erfahren müssen. Vorangegangen ist in dieser Be-
ziehung die tierärztliche Hochschule in Hannover, die dank der Tatkraft Dammanns
noch an der Wende des FJahrhunderts einen mustergültigen Neubau erhalten hat. Ein
ähnlicher umfassender Neubau ist gegenwärtig bereits für die Dresdener Tierärztliche
Hochschule geplant und für die Münchener Hochschule ernstlich in Erwägung gezogen,
während die Berliner Tierärztliche Hochschule den neuzeitlichen Anforderungen durch um-
fassende Erweiterungs- und Neubauten auf dem alten geräumigen Areale inmitten der
Stadt genügen konnte. Die Verhandlungen über den Neubau der Tierärztlichen Hochschule
in Stuttgart haben leider dazu geführt, daß diese fast 100 Jahre alte tierärztliche Hoch-
schule vor Zahresfrist endgültig aufgehoben worden ist.
Aber trotz aller Neu- und Erweiterungsbauten wäre der hohe Stand, den die tier-
ärztlichen Hochschulen gegenwärtig einnehmen, nicht erreicht worden, wenn nicht die alte,
enge, mehr patriarchalische Organisation der ehemaligen Tierarzneischulen mit einem ein-
zigen verantwortlichen Direktor an der Spitze, die man auch nach Erhebung dieser An-
stalten zu Hochschulen einstweilen noch beibehalten hatte, allmählich durch eine freiere
akademische Verfassung, die schließlich im Wahlrektorat gipfelte, ersetzt worden wäre.
Allerdings standen der Einführung einer akademischen Verfassung an den einzelnen Hoch-
schulen zunächst recht erhebliche Schwierigkeiten entgegen, so daß die Neuorganisation
nicht überall mit der gleichen Schnelligkeit und dem gleichen Erfolge durchgeführt werden
konnte. Am raschesten hat sich die Entwickelung vom Direktorat bis zum Wahlrektor an der
Berliner und an der Dresdener Hochschule vollzogen, die beide im ZJahre 19083 eine freiere
akademische Verfassung und im Anschluß daran das Wahlrektorat erhalten haben. Seit
Frühjahr 1913 erfreut sich auch die tierärztliche Hochschule in Hannover der gleichen Ver-
fassung wie die Berliner Schwesteranstalt, und auch für die Münchener Hochschule dürfte
die Einführung einer akademischen Verfassung unmittelbar bevorstehen.
Schon bald nach Einführung der Maturität als Vorbedingung
für das Studium der Beterinärmedizin setzte eine Bewegung ein,
welche die Erlangung des Promotionsrechtes für die tierärztlichen Hochschulen
zum Ziele hatte. Zwar wird bereits seit Mitte des vorigen Jahrhunderts die Würde
eines Dr. med. vet. von der medizinischen Fakultät der Universität Gießen, die von alters
her eine besondere tierärztliche Abteilung besitzt, unter den gleichen Bedingungen wie
die medizinische Doktorwürde verliehen, aber für die tierärztlichen Hochschulen gab es
ein gleiches Recht nicht. Die Dresdener tierärztliche Hochschule, der bereits im Jahre 1903
das Recht der Ernennung von Privatdozenten eingeräumt war, war auch die erste die
im Jahre 1907 dank dem zielbewußten Vorgehen Ellenbergers das Recht erlangte,
gemeinsam mit der medizinischen Fakultät der Universität Leipzig Tierärzte zu Doktoren
der Veterinärmedizin zu promovieren. Nach Uberwindung außerordentlicher Hinder-
nisse und nicht zuletzt dank dem entschlossenen selbständigen Vorgehen Bayerns wurde
endlich im Jahre 1910 auch den übrigen tierärztlichen Hochschulen das Promotionsrecht
Promotionsrecht.
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