Metadata: Regierung und Volkswille.

Die Wahl-Maschinerie in Rom. 107 
König von Preußen verordnen mit Zustimmung beider 
Häuser des Landtags.“ Der Dualismus der römischen 
Verfassung bringt es mit sich, daß die inneren Kämpfe 
niemals aufhören. Immer wieder suchen die Volkstribunen 
ihre Macht zu erweitern und bei den Wahlen auch ihre 
Freunde ins Konsulat zu bringen. Die Nobilität wehrt 
sich dagegen vermöge ihres Ansehens, ihres Reichtums und 
ihrer Klientel meist mit Erfolg. Unter dieser Verfassung 
ist Rom nicht nur groß geworden, sondern hat es die Welt 
erobert. Die Verfassung funktionierte trotz der dauernden 
inneren Spannung und der ewigen Streitigkeiten sogar 
sehr gut, so lange der Kanton Rom klein war. Wie nun 
aber Rom wächst, allmählich über ganz Italien hinaus, 
wächst auch die römische Bürgerschaft, und zwar wächst sie 
ganz besonders schnell, weil in diesem Punkt, vielleicht dem 
einzigen, der römische Senat außerordentlich liberal ist, 
nämlich in der Erteilung des Bürgerrechts. Die athenische 
Demokratie war darin sehr kleinlich und wünschte nicht, 
daß andere Griechen, die in Athen einwanderten, gleich 
das athenische Bürgerrecht bekämen. Aber in Rom ent- 
scheidet als höchste Verwaltungsbehörde der Senat, und 
dem ist es gerade recht, daß er ganze Gemeinden und 
ganze Stämme schließlich in das römische Bürgerrecht 
aufnehmen kann. Denn je größer die Masse der Bürger 
wird, desto leichter ist sie zu manipulieren, desto leichter 
sind die Wahlabstimmungen zu machen. Wie können 
denn überhaupt all die Bürger, vielleicht 270 000, auf 
dem Marsfeld zusammenkommen und abstimmen? Das                                   Abstimmungs- 
ist der reine Spott, wo doch der größte Teil der Bürger-                               Modus in Rom. 
schaft weit ab, bis ans Adriatische Meer, bis an den 
Po, wohnt. Was ist überhaupt diese Abstimmung für 
die Bürger, die mehr als einen Tagemarsch weit von Rom 
Delbrück, Regierung und Volkswille. 8
	        
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