Full text: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Vierter Band. (4)

Das öffentliche Leben 
Von Prof. Dr. Theobald Ziegler, Frankfurt a. M. 
Hegel sagt in der „Rechtsphilosophie“ von 1821: „Der Staat ist die Wirklichkeit 
der sittlichen Zdee: am der Sitte hat er seine unmittelbare und an dem Selbstbewußt- 
sein der einzelnen seine vermittelte Exristenz“, und an anderer Stelle: „Der Staat, als 
Geist eines Volkes, ist zugleich das alle seine Verhältnisse durchdringende Gesetz der 
Sitte und das Bewußtsein seiner Individuen.“ Dieser Gedanke mag uns für das Kapitel 
vom öffentlichen Leben im deutschen Staate der Gegenwart das Leitwort geben. Ein 
solches brauchen wir, wenn wir uns auf dieses weite und uferlose Meer mit seinen Zm- 
ponderabilien und den in nebelhafter Ferne verschwimmenden und verschwindenden 
Unfaßbarkeiten hinauswagen wollen. Denn was heißt öffentliches Leben? und was 
gehört dazu? 
Im griechischen Stadtstaat von kleinstem Umfang war, wenigstens bis tief in das 
fünfte vorchristliche JLahrhundert herein, der „Nomos“ alles — staatliches Gesetz 
und Volksgeist, Sitte des Volkes und Sitte der einzelnen, menschliche Satzung und 
göttlicher Wille, Naturrecht und positives Recht, etwas bewußt Gültiges und etwas un- 
bewußt Tragendes und Führendes, er war weltlich und religiös zugleich, eine große 
Einheit und als solche eine große Macht, und wie der Staat im ganzen so auch jeder ein- 
zelne von ihm erfüllt und gehalten, durch ihn und an ihn gebunden und in ihm als einem 
von allen selbstgewollten völlig frei; weil das ganze Volksleben unter diesem Nomos 
stand, in ihm verlief und nach ihm sich abspielte, war das Leben des einzelnen und alles 
Leben im Volk öffentliches Leben. 
Keine Einheit der Sitten mehr. Eine solche undifferenzierte Einheit 
des Volkslebens haben wir längst nicht 
mehr, wenn wir sie je gehabt haben. Nicht nur hat jeder einzelne vieles als ein Eigenes 
und Besonderes sich vorbehalten, das nicht zum öffentlichen Leben zu rechnen ist, vielmehr 
ihm als einzelnem oder auch ihm in seinen Beziehungen zu anderen einzelnen privatim 
angehört: sondern, was für uns die Sache noch weit schwieriger macht, auch einen allge- 
mein anerkannten Nomos, wie ihn die Griechen hatten, gibt es bei uns nicht; staatliches 
Gesetz und Sitte sind auseinandergetreten und zweierlei geworden, und die „Sitte“" — 
wo sollten wir sie suchen? wo können wir sie finden? Die Einheit der Sitten im engeren 
Sinn, in die das griechische Volkstum so sicher eingebettet und in der es so fest verankert 
und verwurzelt war, ist uns verloren gegangen. Wir haben wohl noch Sitten, aber 
  
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