Volltext : Sächsische Volkskunde.

Ed.  O.  Schulze:  Verlauf  und  Formen  der  Besiedelung  des  Landes.  95

und  ihren  Führern  in  Verbindung  traten.  Ferner  zeigte  sich,  daß  die  Klöster
zwar  Rodungen  vornahmen,  aber  mit  eigenen  Arbeitskräften  und  zur  Er—
richtung  eigener  Wirtschaftshöfe,  daß  sie  aber  nur  ganz  ausnahmsweise  sich
mit  der  Ansetzung  von  Kolonisten  befaßten.

Es  fragt  sich  also,  wer  denn  nun  eigentlich  die  weit  ausgedehnten
Waldgebiete  und  Brüche,  die  im  Besitz  der  Fürsten  und  der  Kirche  waren,
den  Kolonisten  zugänglich  gemacht  und  so  dem  Anbau  erschlossen  hat.  Die
Antwort  lautet:  soweit  sich  aus  den  vielen  uns  vorliegenden  Urkunden  schließen
läßt,)  vornehmlich  die  mittleren  und  kleinen  Herren;  die  Ritter  und
Ministerialen,  zu  denen  sich  später  auch  Bürger  gesellten.  —  Ihnen  wurde
das  betreffende  Stück  Land  oder  ein  ausgedehnter  Distrikt  als  Lehen  übertragen,
  und  ihre  Sache  war  es  nun,  für  Besetzung  und  Ausnutzung  zu  sorgen.

Wie  früher  im  Westen  die  jüngeren  Söhne  der  Mark=  und  Dorfgenossen
neue  Hofstätten  in  Wald  und  Heide  begründet  hatten,  so  errichteten  jetzt
jüngere  Söhne  der  alten  Rittergeschlechter  neue  Sitze  auf  Waldlehen  oder
suchten  doch  von  dorther  ihre  Einkünfte  durch  die  Zinse  der  angesetzten
Bauern  zu  mehren.

Nach  zwei  Richtungen  hin  waren  also  die  kleinen  Herren  kolonisatorisch
thätig:  1.  durch  Ausbau  und  Umbau  ihrer  alten  Besitzungen,  der  vorgefundenen
Sorbendörfer,  nebst  den  oft  nicht  unbeträchtlichen  Waldmarken,  die  dazu  gehörten;
  2.  durch  Ansiedlung  von  Bauern  auf  Wald=  und  Bruchländereien,
die  ihnen  von  den  Fürsten,  von  der  Kirche,  von  den  großen  Grundherren  zu
diesem  Zwecke  zu  Lehen  gegeben  waren.

Wenden  wir  uns  zunächst  zu  den  Vorgängen  der  ersten  Art.

Der  Ausbau  der  alten  Sorbenweiler  hatte  zweifellos  bereits  in  der
ersten  Periode  begonnen,  indem  der  Besitzer  durch  seine  hörigen  Grundsassen
Rodungen  vornehmen  ließ  und  die  Rottäcker  entweder  zu  seiner  eigenen
Wirtschaft  zog,  oder  sie  jenen  gegen  Ertragsquote  zu  prekärem  Besitz  (ohne
Verfügungs=  und  Vererbungsrecht)  überließ.  Das  Verfahren  wird  auch  in
der  zweiten  Periode  fortgesetzt  sein,  nur  in  etwas  modificierter  Weise,  beeinflußt
  durch  die  Art  der  deutschen  Besiedelung.  Die  angesetzten  Sorben,  um
die  es  sich  hier  ja  zumeist  handelte,  erhielten  bestimmter  umgrenzte  Teile  der

*)  Diese  kleingrundherrlichen  Besitzungen  bestanden  nicht  aus  Streuhufen,  sondern
umfaßten  die  ganzen  Marken  der  Sorbendörfer,  Kulturland  und  Zubehör  an  Wald  und
Weide.

**)  Neben  direkten  Nachrichten  über  kolonisatorische  Thätigkeit  der  Ritter  sind  besonders
  die  Erwerbungsurkunden  und  Besitzregister  der  Klöster  zu  beachten.  Sie  zeigen,
wie  die  meisten  durch  Kauf  oder  Schenkung  erworbenen  Ortschaften  (bezw.  die  Einkünfte
aus  ihnen),  die  schon  durch  den  Namen  als  neuentstandene  deutsche  Siedelungen  kenntlich
sind,  ursprünglich  im  Besitze  von  Angehörigen  der  alten  ritterlichen  Geschlechter  des
Landes  sich  befanden.