über Armenpflege und Heimathsrecht. 21
keiner näheren Beziehung zu der. Gemeinde stehen, sich ohne
ihre Einwilligung daselbst niedergelassen haben und ihre Be-
schäftiigung ausserhalb derselben suchen. Die Dominialpolizei
entzieht sich möglichst allen lästigen Geschäften; die Rentmeister
in den königlichen Dörfern sind zu entfernt, mit Kassen- und
andern Büreaugeschäften zu sehr überhäuft, um den Verhältnissen
einzelner Personen dauernde Aufmerksamkeit widmen zu können.
Noch viel mehr ist dies mit dem Landrath der Fall.
Dennoch sind es die königlichen Behörden, welche in der
Regel um Unterstützung angegangen werden, wenn der Fall der
Hilfsbedürftigkeit eintritt, da die Gemeinden ohne Aufforderung
und selbst Nöthigung ihre gesetzliche Verpflichtung selten erfüllen.
Bei der Entfernung der Behörden von dem Wohnorle der Hilfe-
suchenden wird dann meistens der Weg schriftlicher Verhand-
Jungen eingeschlagen ; es kommt auf Untersuchung der Heimaths-
verhälinisse, ärztliche Prüfung des Gesundheitszustandes u. s. w.
an, worüber Wochen vergehen. Die geringere Zahl der Dar-
benden hat den Muth und die Mittel, diese Schwierigkeiten zu
überwinden. In Schlesien, woselbst der Kreis zugleich Land-
armenverband ist, und sonach die Verpflichtung hat, für die
Verpflegung der heimathlosen Armen zu sorgen und den un-
vermögenden Gemeinden zu Hilfe zu kommen, hat auch der
Landrath keine unbefangene Stellung; auch er sucht natürlich
dem Kreise vielmehr Kosten zu ersparen als zuzuziehen.
Nicht weniger folgenreich und eine Entschuldigung für die
Behörden, wenn sie das Vorhandensein der Hilfsbedürftigkeit
nicht mit besonderem Eifer untersuchen, ist der Umstand, dass
es an geeignelen Bestimmungen fehlt, um die erforderlichen
Mittel zur Unterstützung der Armen überall zu beschaffen.
Es mangelt in dieser Beziehung ebensowohl an einer zweck-
mässigen Organisation der Armenverbände als an ge-
nügenden Bestimmungen für eine Vertheilung der Last
innerhalb derselben.
Die einzelnen Gemeinden sind oft zu klein, und sämmtliche
Mitglieder derselben selbst zu arm, und zu sehr demselben
Wechsel der Verhältnisse unterworfen, als dass man ihnen er-
hebliche Anstrengungen zur Unterstützung einiger besonders