Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

im Königreich Sachsen. 283 
dass ausserdem bei jedem Ministerialdepartement auch eigene statistische 
Bureaus, oder sonst diesem Zweck vermittelnde Einrichtungen bestehen, 
dafern nur die Bedürfnisse dieses Departements bei dem Haupt- oder Central- 
bureau gekannt werden, dessen Pflicht es sein müsste, die erforderlichen 
Nachweise zu geben. Wären die Bedürfnisse stehender Art, so könnte 
nichts einfacher sein, als im Hauptbureau besondere Abtheilungen, z. B. für 
Handels-, Justiz-, Finanzstatistik u. s. w. zu organisiren. 
Die theoretisch richtige Stellung der Centraleommission, des ihm ver- 
bundenen,, aber nicht subordinirten statistischen Bureaus wäre die unter das 
Gesammtministerium; allein, wenn diese Stellung Manches gegen sich hat 
und ihr aus hier nicht weiter zu entwickelnden Gründen zur Zeit die unter 
ein Ministerialdepartement vorgezogen werden möchte, so kann dieses kein 
anderes als das Ministerium des Innern sein, nicht nur weil die meisten 
grösseren statistischen Arbeiten seinem Ressort zugehören, sondern auch, 
weil es den meisten Beruf hat, die physischen und materiellen Kräfte des 
Landes, welche ja die Grundlage der übrigen sind, genau zu kennen, 
Das schon jetzt bestehende statistische Bureau des Ministeriums des 
Innern würde mithin ohne andere als leicht zu beseitigende Unzuträglich- 
keiten dieser Bestimmung entgegengeführt werden und der ihm grösseren 
Aufgabe genügen können, dafern ihm ein einfach zusammengesetztes Orgap, 
wie das einer Centralcommission zur Seite stünde. Dass die Mitwirkung 
einer solchen eine segensreiche und von dem Ungemache statistischen Vereins- 
wesens befreite sein könne, das beweist dem Verfasser der Ausspruch des 
Chefs des statistischen Centralbureaus in Belgien, der ihm sagte, dass wenn 
man eine solche Commission in Belgien nicht bereits geschaffen hätte, man 
sie unfehlbar noch schaffen müsste. Und doch ist dieser Beamte der als 
permanenter Secretair der Commission die ausführende Hand dieser und als 
Chef des Bureaus auch die des letzteren ist, gewiss derjenige, dem die 
Mitwirkung jener Commission am unangenehmsten sein müsste, wenn sie 
eine andere als eine nützliche wäre. 
Dresden. Dr. Ernst Engel.
	        
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