I. Abhandlungen.
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Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht,
Mit besonderer Beziehung auf den preussischen Staat.
Von Dr. 6. 6. Krios in Berlin.
ZWEITER ARTIKEL.
V. Bemerkungen über das Recht der Niederlassung.
Um den bestehenden oder noch zu errichtenden Unter-
stützungsanstalten und Sparkassen die erforderliche Theilnahme
zu sichern, verlangten wir für die Gemeinden die Befugniss, nicht
nur ihre Mitglieder zu Beiträgen an die Krankenkasse zu ver-
pflichten, sondern auch ein Guthaben in den Sparkassen und den
Einkauf in die Altersversorgungskasse als Bedingung der Auf-
nahme zu fordern. Wir behielten uns dabei die Erörterung der
Frage vor, ob die Gemeinden für berechtigt erachtet werden
können, die Aufnahme in ihre Genossenschaft an solche Be-
dingungen zu knüpfen. Bei Beantwortung dieser Frage kommen
offenbar zwei Gesichtspunkte in Betracht: der der Gemeinde,
oder das Interesse der schon vorhandenen Mitglieder derselben,
und der des Aufzunehmenden selbst.
Dass die Gemeinde oder die Genossenschaft der in demsel-
ben räumlichen Bezirk Wohnenden ein sehr nahes Interesse sowohl
an der Zabl als an den persönlichen Eigenschaften ihrer Mit-
glieder hat, wird einer weitläufgen Erörterung nicht bedürfen.
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