Volltext : Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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Nr.  52.
Abänderungen  im  Exerzir-Reglement  für  die  Feld-Artillerie.
Berlin,  den  10.  März  1881.
Im  E
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rerzir-Reglement  für  die  Feld-Artillerie  vom  23.  August  1877  treten  folgende  Aenderungen  ein:
)  Seite  47,  Zeile  21  und  22  von  oben,  fallen  die  Worte  weg:

Z„  vonachdem  er  vorher  den  Richtbaum  nach  vorn  umgelegt  hat."
2)  Seite  48,  Zeile  3  von  unten  .  »
3)-49--18u.12vonunten  fallen  die  Worte  weg:

„unachdem  er  ihn  erforderlichenfalls  nach  hinten  umgelegt  hat.“

Kriegs-Ministerium.
No.  206.  3.  81.  A.  1.  v.  Kameke.

 

Nr.  53.
Abänderung  der  Vorschrift  für  die  Verwaltung  der  Artillerie-Depots.
Berlin,  den  10.  März  1881.
Seite  93,  Zeile  6  ist  statt  „Dynamitpatronen“  zu  setzen:
ç  Z  „Sprengpatronen“
Ebendaselbst.  Zeile  15  bis  18  ist  dem  zweiten  Absatz  des  F.  245  folgende  Fassung  zu  geben:
„Bei  Transporten  von  derartigen  Munitionsgegenständen,  welche  die  Truppentheile  zu  den  Uebungen
empfangen,  sowie  bei  allen  Transporten  zu  Wasser  wird  diese  Zulage  nicht  gewäbre.
Kriegs-Ministerium
No.  951.  2.  Art.  1.  v.  Kameke.

Nr.  54.
Erleuchtungsmaterial  für  Geschäftszimmer.
Berlin,  den  19.  Februar  1881.

Weränderte  Umstände  bedingen  eine  Modifikation  der  Verfügung  vom  31.  Januar  1872  (Armee-Verordnungs-Blatt
  S.  38)  —  betreffend  Berbrauchsgegenstände  für  die  in  Kasernen  2c.  untergebrachten  Geschäftszimmer
der  Truppen  und  Kommandobehörden  —  dahin,  paß  das  Erleuchtungsmaterial  im  Fall  der  Verabreichung
durch  die  Garnisonverwaltung,  für  jedes  nach  den  Erlassen  vom  19.  April  1875  und  29.  September  1877
zuständge  (weschäftszimmer  vom  1.  April  d.  Is.  ab  nach  dem  Tarifsatze  für  einen  etatsmäßigen  Schreiber  zu
gewähren  ist.

.Bezühglich  der  Truppenkommandos  2c.,  bei  denen  die  Zahl  der  etatsmäßigen  Schreiber  größer  ist,  als
diejenige  der  zuständigen  Geschäftszimmer,  verbleibt  es  bei  der  bisherigen  Festsetzung,  nach  welcher  das

Erleuchtungsmaterial  nach  dem  Satze  für  kasernirte  Schreiber  für  die  etatsmäßige  Anzahl  derselben  zu
verabreichen  war.

 

Kriegs-Ministerium;  Militär-Oekonomie=  Departememt.

J.  V.
v.  Hartrott.  Schulz.
No.  867.  1.  81.  M.  O.  D.  4.

 

Nr.  55.

Ab  an  Tagegeldern  für  die  den  Offizier-Aspiranten  und  Porteperfähurichen  bei  Ablegung  der
zus  ges  A  W  Seeltreen  MW  ohnung.  guns

Berlin,  den  28.  Februar  1881.

Die  von  auswärts  zur  Ablegung  der  gedachten  Prüfungen  berufenen  Examinanden,  denen  nach  ihrer  Ankunft
in  Berlin  gemäß  §.  8  der  Bestimmungen  über  den  Geschäftsgang  der  Ober-Militär-Examinations-Kommission