Studien über württembergische Agrarverhältnisse. 431
für einen ganzen Distrikt und mittelbar für das ganze Land
dadurch entstünde, dass einer ökonomisch und gemeiniglich
damit auch sitllich tief gesunkenen Gemeinde gründlich aufge-
holfen würde.
Was hier vorgeschlagen wird, ist nicht ohne Beispiele. Be-
kanntlich hat die grossh. badische Regierung in der jüngsten
Zeit namentlich eine Gemeinde im Odenwald (Rineck) so behan-
delt, und ist dabei so weit gegangen, dass sie dieselbe vollkom-
men aulhob und die ganze Einwohnerschaft bis auf wenige Alte
und Gebrechliche, die in andern Gemeinden untergebracht wurden,
nach Amerika schaffte. Es ist noch nicht bekannt geworden,
wie hoch die Ausgabe der Staatskasse sich schliesslich dabei be-
lief und wie die dortige Verwaltung die erworbenen Grundstücke
verwerthete, ob durch Verkauf im Einzelnen an die Nachbarge-
meinden, denen die Markung zugetheilt wurde, oder durch Bil-
dung neuer grösserer Güter. Das aber ist bereits mehrfach er-
wähnt worden und kann auch gar nicht anders seyn, dass die
siltlliche und polizeiliche Wirkung der Maassregel eine äusserst
günslige war.
Der hier erwähnte Fall ist freilich extremer Art und es
werden wohl nur wenige Gemeinden bei uns seyn, die in jeder
Beziehung so lief gesunken. sind, dass man nur auf gleich ent-
schiedene Weise helfen könnte. Aber auch in geringerem Um-
fang angewendet kann eine solche Maassregel sehr segensreich
wirken.
Ebenso wie der Staat könnten Stiftungen in ähnlicher Weise
sich selbst bei ihren schlechten Forderungen und einzelnen Ge-
meinden helfen, nur dass hier natürlich von einem weilern im
Interesse der Gemeinde zu bringenden Opfer keine Rede seyn
könnte und die Wirkung sich nur auf das eine Moment, der Bil-
dung neuer grösserer Bauerngüter zum Behuf ihrer Verpachtung
bis zum möglich werdenden Verkauf, beschränken würde. Solche
Stiftungen haben natürlich kein anderes Interesse als jeder Gläu-
biger; aber bei grossen Kapitalen und nicht selten zahlreichen
Forderungen sind sie zu einem derartigen Unternehmen eher an-
geihan als Private.
Weit besser aber als Stiftungen eignet sich der Staat selbst