Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

56 Betrachtungen 
kung der Gemeinschaft auf einen engeren Kreis; theils weil dann 
das Gefühl einer genossenschafllichen Verbindung die Zahlung des 
Beitrags erleichtert und die Verabreichung der Unlerstützung 
veredelt, theils weil nur in solchem Falle eine wirksame und 
doch nicht gehässige Aufsicht über die Hilfesuchenden geführt 
werden kann. Für die Beschaffung der nöthigen Mittel ist hier 
die Erhebung eines mässigen laufenden Beitrages der geeig- 
neiste Weg. 
Die Erfahrung weniger Jahre genügt, um das angemessene 
Verhältniss zwischen dem zu fordernden Beitrag und der zuzu- 
sichernden Unterstützung kennen zu lernen und festzustellen. 
Um eine Altersversorgungskasse auf haltbarer Grund- 
lage zu errichten, ist eine sehr grosse Zahl von Theilneh- 
mern unerlässlich, weil die Verschiedenheit der Lebensdauer zu 
bedeutend und ein sicheres Durchschnittsverhältniss für die 
Grösse der übernommenen Verpflichtungen nur aus einer sehr 
grossen Anzahl der Fälle zu gewinnen ist. Um einen sicheren 
Anhalt zu haben ob Jdas Verhältniss "zwischen Leistung und An- 
spruch richtig festgestellt ist, muss das Ergebniss einer sehr 
langen Verwaltungsperiode vorliegen. Die Zahlung eines regel- 
mässigen und laufenden Beitrages ist hier nicht die geeignete 
Form, in welcher jeder Berechligle seine Verpflichtungen gegen 
die Kasse zu erfüllen hat. Die arbeitenden Klassen sind einer 
Unterbrechung ihres Verdienstes viel zu sehr ausgesezt, als dass 
die regelmässige Zahlung eines Beilrages ihnen für die Dauer 
ihres Lebens im Allgemeinen möglich werden sollle. Jede Un- 
regelmässigkeit mit dem Verlust aller Ansprüche zu strafen, 
würde zu hart sein und den Zweck der Anstalt vereiteln; da- 
gegen ist eine vorausgehende Berechnung dadurch enistehender 
Ausfälle und die Ueberlragung derselben nicht minder schwierig. 
Dazu kommt, dass die Leistungen eines Pensionsberechligten auf- 
hören, wenn er in den Genuss der ihm zugesicherten Unter- 
stülzung eintritt, während der Kranke nach seiner Genesung die 
Beiträge an die Kasse zu zahlen forlfährt. Die Pension soll im 
Allgemeinen die Frucht der Jugendersparnisse sein; die Aus- 
gleichung der Wechselfälle soll zwischen den Allersgenossen 
stallfinden, nicht aber durch die Leistungen des heranwachsen-
	        
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