Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

in Brüssel, 685 
sigen Formularen resumirt werden, um sie unter einander vergleichbar zu 
machen. 
[B.] Bevölkerungsregister !). 
VIL Es ist unerlässlich, dass in jeder Gemeinde ein Bevölkerungsre- 
gister geführt werde ?). Jede Haushaltung wird eine Seite desselben ein- 
nehmen. Die ersten Einschreibungen sind nach den Daten zu machen, 
welche eine allgemeine Volkszählung geliefert hat, und successiv in geord- 
neler Reihenfolge alle Veränderungen einzutragen, die im Personal der Haus- 
haltungen vor sich gehen. Administrative ?) Maassregeln werden die Er- 
mittelung der Wohnsitzveränderungen sichern, damit zwischen den Streichun- 
gen und den neuen Einträgen vollkommene Uebereinstimmung herrsche, 
[C.] Bewegung des Civilstandes.°) 
VII. Die Bewegung des Civilstandes wird jährlich ermittelt. Sie 
begreift 
a. die Geburten mit Angabe des Alters der Eltern); die Zwillinge; 
die Todtgebornen, alle diese unterschieden nach dem Geschlecht, und in 
eheliche und uneheliche; die Todesfälle; die Ehen und die Scheidungen — 
Alles nach Monaten. 
b. Die Todesfälle nach [dem Geschlecht] 6), dem Alter und dem Monat, 
mit Unterscheidung der gestorbenen Kinder in eheliche und uneheliche bis 
sum Alter von 3 Jahren ?). 
  
  
4) Berichterstatter über B., C. und D. Hr. Achile Guillurd aus Paris Sein Bericht 
war unseres Eraclıtens der beste von allen, indem er nicht bloss klar die Beschlüsse her- 
vortreten liess, sondern in Kürze die ganze Debatle in der Seclion mit Nennung der 
Namen zur Kunde der allgemeinen Versammlung brachte. 
2) Mehrere Mitglieder halten die Durchführbarkeit dieser Maassregel bezweifelt. 
Juurn. des Econ. I. c. 95. In der Section hatte Hr. v. Baumhauer jedoch hervorge- 
hohen, dass nachdem die Einführung derselben im J. 1850, und zwar so, dass neben den 
Registern der ansässigen Bevölkerung noch besondere lür die nicht ansässige geführt wer- 
den, anfänglich in Holland auf vielen Widerstand gestossen sei, sie nun, besonders in 
Folge jährlicher Inspectionen durch k. Commissäre, olıne Schwierigkeit und regelmässig 
im Gange sei. 
3, Mesures de police — sagte das Programm. 
4) Mouvement de l’etat civil heisst es. Bewegung der Bevölkerung wäre zu weit, 
weil es auch die Ein- und Auswanderungen umfassen würde, die hier nicht vorkommen. 
So lasse ich denn auch im Deutschen obwohl ungern diese undeutsche Rubrik. 
5) Auf Bergsöes Antrag in der Seclion, damit man sehen könne, in welchem Jalıre 
das Weib in den verschiedenen Ländern anlange und aulhöre Mutter zu werden, und 
welches die fruchtbarste Periode seines Lebens sei. Man kann linzufügen, damit man 
dem nälıer komme zu erfahren, welchen Einfluss auf Zahl und Geschlecht der Kinder das 
respective Alter der Eltern ausübt. \Vobei freilich der Missstand wallet, dass man nur 
die lebenden, nicht die verstorbenen Kinder kennen lernt. 
6) Dieser Beisalz steht nicht in der von Gwillard als Beschluss der Section mitgetheilten 
und vom Congress angenommenen Redaction. Allein es ist ohne Zweilel bloss eine Aus- 
lassung aus Versehen. Im Programm hiess es nämlich allerdings an dieser Stelle auch 
nur: les deces par dge et par mois; allein weiter unten kam dann der Satz: Le Lableau 
des deces par äge indiquera oufre le se.re l’etat civil des personnes. Nun hal man nach 
Guillard (Moniteur p. 3269) diesen Satz gestrichen und den Civilstand bei c. eingefügt; 
aber das Geschlecht bei b. einzuschieben hat man lediglich vergessen. 
7) Auf Legoyts Antrag in der Section. Engel wünschte bis zu 6 Jahren, wie die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.