Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

692 Der statistische Congress 
liche Erhebung soviel möglich in einer gemeinschafllichen Operation mit der 
Volkssählung vorgenommen werde (coincide). 
Er macht ferner die Bemerkung, dass die Tabellen zwei Columnen 
enthalten sollten, deren eine die Resullate des in I'rage stehenden Jahres 
der Aufnaume, die andere das mittlere Resultat der, swischen der leisten 
landwirthschaftlichen Erhebung und der eben im Werke befindlichen, lie- 
genden Jahre angeben würde. 
II. Art der Ausführung. 
Die landwirthschaftlichen Aufnahmen können wie die Volkszählungen 
nur in dem Maasse glaubwürdige Ergebnisse liefern, als sie so eingerichtet 
werden, dass sic!) an Ort und Stelle selbst, und mit Hülfe zuverlässiger 
und intelligenter Agenten alle diejenigen Thatsachen constatiren, welche sie 
zu erheben bestimmt sind ?). , 
IV. Zu erhebende Daten. 
Da die landwirthschaftlichen Aufnahmen zum Zwecke haben, eine voll- 
ständige Kenntniss der Lage, der Verfahrungsweisen und der Ergebnisse des 
landwirthschaftlichen Gewerbes eines Landes zu einer bestimmten Zeit zu 
begründen, so ist es wichtig, dass sie alle Thatsachen umfassen, die aus 
diesen verschiedenen Gesichtspunkten nothwendig sind, um sich ein Urtheil 
bilden zu können °). 
Frage 6. Statistik des Berg- und Hüttenwesens und der Manufacturindustrie ?). 
[B. u. C.] Bei diesen beiden Industriezweigen sind durchweg 
zu erheben: 
1. die Zahl der Etablissements; 
2. die angewandte mechanische Kraft, insbesondere ob Dampf, Was- 
ser, Wind; 
3. das Betriebsmaterial [Maschinen und sonstige Arbeilsmillel]°) ; 
4) Hier stand im Programme un & un; es ist weggefallen, weil es in einzelnen Fällen 
zweckmässiger sein könnte, nicht so sehr ins Einzelne zu gehen und mehrere vereinigte 
kleine Culturen in Bausch und Bogen zu nehmen. 
2) An dieser Stelle schrieb nun ins Einzelne gehend das Programm die Befolgung der 
bei der landwirthschaftlichen Aufnahme in Belgien im J. 1846 angewendeien Methode vor 
(vgl. oben $. 672, Ann. 1). 
3) Vgl. oben Abschnitt Ill, S. 673. Uebrigens giebt Frhr. von Reden selbst (in der 
Frankfurter Postzeitung vom 5 Oct. d. J.) abweichend von dem Moniteur belge, an, sein 
ins Protokoll aufgenommener Antrag sei gewesen: als Minimum jener Grundlagen zu be- 
zeichnen 1) den Umfang der Bodenfläche; 2) dieArt und den Mengeertrag ihrer Benutzung; 
3) den Geldwerth ihrer Erzeugnisse; 4) die Zahl und einige wichtigste Verhältnisse der 
landwirthschaftlichen Arbeiten ; 5) die Hausthierzählung. 
4) Berichterstatter für [B.u. C] und C Horace Say aus Paris; für B. Hr. Deineufoour, 
Ingenieur des mines und Mitglied der Handelskammer von Bergen. 
5) Was diese Rubrik betrifft, so stand sie nicht als besondere Nummer im Programm, 
und in dem Berichte von Horace Say ist auch nur beiläußg bemerkt, dass die zweite 
Section le materiel industriel unter die zu erfragenden Punkte aufgenommen habe; allein 
diess ist ganz bestimmt gesagt (vgl. auch Heuschling im Journal des Econ. 1. c. p. 100) 
und im Einzelnen enthielt auch das Programm beispielsweise: Zahl der Spindeln, der 
Webstühle, der Schmiedeessen und anderer „instrumens ou agens du travail“. 
 
	        
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