Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

in Brüssel. 697 
In jedem Falle ist die Zahl der Bemannung der Schiffe anzugeben‘!). 
c) Stand der Handelsmarine. 
Die Statistik der Handelsmarine hat su jährlicher Kenntniss zu bringen: 
l. Zahl, Gattung und Tonnengehalt 
1. der vorhandenen Seeschiffe; 
2. der im Laufe des Jahrs neuerbaulen oder nationalisirten Schiffe; 
3. der verloren gegangenen, ins Ausland verkauften oder aufge- 
hauenen Schiffe ; 
I. die Zahl der jedes Jahr enrolirten Seeleute, mit Unterscheidung 
der einheimischen und fremden. 
Der Stand der Handelsmarine ist gesondert für die Dampfmarine und 
für die Segelmarine aufsufussen. 
Der Congress beschliesst, dass in der Zwischenzeit bis zur nächsten 
Versammlung ein Bericht über die in den verschiedenen Ländern publi- 
cirten oder sonst susammengestellten Handelstabellen entworfen werde, mit 
Beachtung ihrer Verschiedenheiten sowohl nach ihrer Form als nach der 
Auskunft, die sie enthalten. Diese Arbeit ist der belgischen Ceniralcom- 
mission sur Besorgung übertragen. 
Der Congress spricht überdiess folgende Wünsche aus: 
1. dass in. den statistischen Tabellen derjenigen Länder, wo das 
melrische System nicht eingeführt ist, eime besondere Columne eingefügt 
werde, welche die meirische Reduction der Maasse und Gewichte enthalle; 
2. dass die Regierungen sich nicht auf die Erhebung der Verhältnisse 
des ausıärligen Handels beschränken, sondern alle Thatsachen aufnehmen 
lassen mögen, welche die Bewegung des inländischen Handels .[und der 
inländischen Schiffahri] soweit möglich kennen zu lehren geeignet sind; 
wohin namentlich auch die ein- und auslaufenden Schiffe gehören, weiche 
Küstenschiffuhrt betreiben 2). 
Dritte Section. 
Frage 8. Einnahmen und Ausgaben der arbeitenden Classen 3), 
Das öconomische Budget der arbeitenden Classen ist nach Einnahmen 
und Ausgaben aufzunehmen. 
  
1) Lord Ebrington wollte den Unterschied von Jungen und Männern unter dem 
Schiffsvolk bemerkt wissen, weil ein altes englisches Gesetz verlange, dass eine bestimmte 
Anzahl Jungen auf dem Schiffe sei; die Amerikaner kennen kein solches Gesetz und haben 
daher melır Männer auf den Schiffen; olıne jene Unterscheidung könne man die wirk- 
liche Kraft an Mannschaft auf Schiffen der verschiedenen Nationen nicht vergleichen. 
Asher hielt entgegen, dass jenes englische Gesetz mit den Resten der Navigationsacte 
fallen werde; Partoss wendete die Unbestimmtheit des Begriffs Schiflsjungen in Beziehung 
auf das Alter ein und der Antrag fiel. 
2), Nombre et tonnage des navires employees au cabolage kunt & l’entree gu’ ü la 
sortie stand im Programm bei der Schiffahrt überhaupt als Nr. 7. Man hielt aber in 
der Section für besser zu sagen: Jos navirss du cabotage tant @ l’entree, qu’ @ la soriie, 
und diesen Punkt zur inländischen Schiffahrt zu verweisen. 
9) Berichterstatter: Hr. Visschers, Mitglied des Conseil des mines in Brüssel: 
45 *
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.