782 B. Dispensir-Anstalten.
sorgfältigen und zuverlässigen Beaufsichtigung derselben ein besonderer Grund hergeleitet
wird, um darnsch die Gewährung eines besonderen Handarbeiters zu rechtfertigen,
ich damit nicht einverstanden sein kann. — Bei der früheren Bereitung von Dekokten
in Töpfen und Pfannen auf offenem Feuer war ss nämlich zur Erlangung ordnungsmiässiger
Dokokte unrIässlich nöthig, dass Jemand von Anfang bis zu Ende
De war, um dio Feuerung zu dirigiron und darauf zu schten, dass die Dekokte in
gleich Kochen erhalten wurden, dass sie nicht anbraunten, nicht üborkochten
und endlich darauf zu sehen, dass der richtige Moment der Colirung abgepasst werde.
Bei der Boreitung der Dokokte auf den Dampfapparaten ist dagegen eine solche sorgsame
Besufsichtigung nicht nöthig, denn ein Anbrennen, ein Ueberkochen, ein Verunlücken
der Koch ist hier nicht möglich, vielmehr reducirt sich das Ganze hierbei
rat, dass das im kupfernen Kasten befindliche Wasser nur im Kochen erhalten und
nach Ablauf der vorschriftsmässigen Zeit zur Colirung des Dekokts geschritten werde.
Selbst eine über die Gebühr verstärkte Feuerung und ein dadurch hervorgerufenes
stärmisches Kochen des Wassers im Kupferkasten kann den in Bereitung stehenden
Dekokten nicht weiter nachtheilig werden, weil den überflüssigen Wasserdämpfen in
dem zinnermen Kühleylinder sur Gewinnung von destillirtem Wasser ein Auswag genee,
werden und sonach selbst in solchem Falle die Temperstur des Dekokts nle
R. steigen kann. In dem hiesigen Garnison-Lazareth th in der Kirsch- Allee Fri
in I iiser Besiehung, in Gemässheit des $. 11 der A i
Artengement getroffen, wonach einer von den Kranken namens als Handarbeiter für
die Dispensir-Anstalt dergestalt bestimmt worden ist, dass seine Funktionen als Krankenwärter
von den übrigen Krankenwärtern mit verrichtet werden, gegen welches Arrangement
sich bei der weiten Entfernung des gedachten Lasareths von der Stadt, und
da der Apotheken-Handarbeiter auch zugleich alle Bedürfnisse für die Dispensir-Anstalt
und Lasareth einzaholen, resp. su besorgen hat, Nichte zu erinnern findet. —
Wenn num ein ähnliches Arrangement in dem Garnison -Lazare sa D. sich nicht sollte
treffen lassen, ao wird doch einer von den Kraukennirten so viel Zeit erübrigen
können, um on 1 ‚damit beauftragt zu werden, das zum Heizen des Apparats
erforderliche Bronnmate, in dem hiersu geeigneten zerklainerten Zustande zur Btelle
zu schaffen. — Ist in eben Weise eine Aushülfe geschaffen worden, s0 sind die Betriebskräfte
ia den Dispeneir-Anstalten durch die Anwesenheit von 2 (resp. 3) Volontär-Pharmaceuten
und durch die Dienstleistungen der Lazareth-Gehülfen in denselben in
so reichlichem Masse ben, dass es für diesen Behuf eines besonderen Handarbeiters
keineswegs ; vielmehr ist dann einer von den zur Dienstleistung in der Disponsir-Anstalt
kommandirten Lazareth-Gehülfen mit der Bereitung der Dekokte und
Infasiouen, dem Beinigen der Medicingläser, der unreinen Mörser, dem Blankputzen
und der o Instandhaltung des Dampfapparats und anderen hierher gehörigen
BEN cn Versichn ‚, unter der speciellen Aufsicht eines der Volontär-Pharmacenien
z ass dor Dampfapparat zur gutsn Erhaltung desselben und
um sieis sauber blank Geputzt zu werden, unter eine specielle Aufsicht gestellt
worde, erscheint dagegen unerlässlich nöthig, und kann auch auf diesem Wege nicht
minder sehr wohl erreicht werden. Damit aber dem Ursichen Vorstande der Dispensir-Anstalt
geganüber eine Verautwortlichkait obwalte, erscheint os angemessen, dass da,
wo 9 Volontär-Pharmaceuten bei der Dispensir-Anstalt fungiren, einer derselben, wo
nur ein solcher angestellt ist, dieser damit beauftragt werde, sich um dio ordnungemässige
Behandlung des Dampfepparats, die der Dokokte
und Infusionen, sowie dass Ordnung und Reinliohkeit in der! Dispensir-Anstalt herrsche,
zu bekümmern. Ebenso gehört os zu den Obliegenheiten des Pharmaceaten, sich mit
den Bolbstbereitungen ron Salben und Tinkturen, ersierer jedoch nur da, wo bereits
Dempfapparate eingeführt sind, su befassen. Indem dem etc. Departement ich hiernach
die weitere re Entscheidung in dieser Angelegenheit nur ganz ergebenst anheimstellen
kann, bemerke ich zugleich, wie ich sur Vorbeugung ähnlicher Anträge, s conto der
Einführung von Dampfapparsten Veranlassung genommen habe, den sümmtlichen Korps-Geaeral-Aerzten
hiervon zur Kenntnissnahme und Nachachtung in vorkommenden ähnlichen
Fällen Mittheilung zu maohen.
1. (Erlass des Militär-O D t 20. Märs 1862.) Da esnach
Ew. Hochwohlgeboren gefälli brm. Schreibea vom "1. December 1501 wünschenswerth
erscheint, der den Civil-Apothekern von dem Ministerium der etc. Medicinsl-Aniten
sur Pflicht gemachten Einfübrung von Dampfapparaten behufs Erlangung
gleichmäsei Dekokte und Infurionen eine weitere Ausdehnung auf die
Anstalten der Mili tär-Lasaretbe zu geben, so Departement, dass aunh
für diejeni Lasarcihe, welche auf dio Garnisonstärke von | bis 3 Bataillonen eingeriehtet
sind und in welchen bei den Disp Anstalten Voloatür-Pharme-