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Objekt: Handbuch des Öffentlichen Rechts. Band III.1.1. Das Staatsrecht des Königreichs Bayern. (1)

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  • Handbuch des Öffentlichen Rechts. Band III.1.1. Das Staatsrecht des Königreichs Bayern. (1)
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    • 1
  • Quellen und Litteratur.
    • 3
  • Register
    • 4
  • Erster Abschnitt. Uebersicht der geschichtlichen Entwickelung.
    • 5
  • § 1. Bayern bis zum Ende des 18. Jahrhunderts.
    • 5
  • § 2.Die Neuordnung des Staates unter König Maximilian Joseph I.
    • 11
  • § 3. Die Verfassungsurkunde vom 26. Mai 1818.
    • 16
  • § 4. Die staatliche Entwickelung von 1818-1870.
    • 21
  • § 5. Bayern als Glied des Deutschen Reiches.
    • 27
  • Zweiter Abschnitt. Das Staatsgebiet und die Unterthanen.
    • 33
  • I. Kapitel. Das Staatsgebiet.
    • 33
  • § 6. Die Einheitlichkeit, Untheilbarkeit und Unveräußerlichkeit des Staatsgebietes.
    • 33
  • II. Kapitel. Die Unterthanen.
    • 39
  • § 7. Die Staatsangehörigen und die sog. Nichtbayern. Das Staatsbürgerrecht im engeren Sinne.
    • 39
  • § 8. Die Pflichten der Unterthanen.
    • 47
  • § 9. Die Pflichten der Unterthanen. (Fortsetzung.)
    • 52
  • Werbung Verlagsangebot
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  • § 10. Die Rechte der Unterthanen.
    • 76
  • § 11. Die Rechte der Unterthanen (Fortsetzung.)
    • 82
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Titel:
§ 11. Die Rechte der Unterthanen (Fortsetzung.)

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  • Zweiter Abschnitt. Das Staatsgebiet und die Unterthanen.
  • I. Kapitel. Das Staatsgebiet.
  • II. Kapitel. Die Unterthanen.
  • § 7. Die Staatsangehörigen und die sog. Nichtbayern. Das Staatsbürgerrecht im engeren Sinne.
  • § 8. Die Pflichten der Unterthanen.
  • § 9. Die Pflichten der Unterthanen. (Fortsetzung.)
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