Zum Hauptinhalt springen
Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo Staatsbibliothek des ewigen Bundes
  • Startseite
  • Bundesstaaten.
    • Rechtsliteratur.
    • Gesetzgebung.
    • Geschichte.
    • Politik.
    • Volks- & Landeskunde.
    • Verwaltung.
    • Neuzugänge.
    • Autor.
    • Titel.
    • einfache Suche.
    • Erweiterte Suche
  • Unterstützen
  • Deutsch
  • English
  • Français
  • Español
  • changeLocal_long_he
  • عربى
  • Bokmål
  • Nynorsk
  • Startseite
  • Bundesstaaten.
    • Rechtsliteratur.
    • Gesetzgebung.
    • Geschichte.
    • Politik.
    • Volks- & Landeskunde.
    • Verwaltung.
    • Neuzugänge.
    • Autor.
    • Titel.
    • einfache Suche.
    • Erweiterte Suche
  • Unterstützen
  • Sie befinden sich hier:
  • Startseite
  • Sammlungen
  • sachsen
  • Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen m...

Volltext: Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.

  • Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.
    • I
  • Titelseite
    • I
  • Widmung
    • II
  • Vorwort.
    • IV
  • Inhaltsverzeichnis.
    • VI
  • Einleitung. Kurze Betrachtung über die Entwicklung der Staatssteuern in Kursachsen und im Königreich Sachsen bis zum Erlaß der konstitutionellen Verfassung vom 4. September 1831.
    • 1
  • Erster Teil. Die Regelung der Ertragssteuern auf Grund der Verfassung von 1831 bis zur Steuerreform von 1874/78.
    • -
  • A. Die Gewerbe- und Personalsteuer.
    • 21
  • I. Die Reform der alten Gewerbe- und Personalbesteuerung.
    • 21
  • II. Die Einrichtung der neuen Gewerbe- und Personalsteuer.
    • 30
  • B. Die Grundsteuer.
    • 38
  • C. Kritik über die damalige Staatsbesteuerung in Sachsen.
    • 52
  • D. Finanzstatistik.
    • 66
  • Zweiter Teil. Die Zeit vorwiegender Besteuerung nach dem Einkommen.
    • -
  • A. Die Landtagsverhandlungen über die Reform der Grund- und Gewerbe- und Personalbesteuerung und die Einführung der allgemeinen Einkommensteuer 1874/78.
    • 73
  • B. Die sächsische allgemeine Einkommensteuer.
    • 88
  • C. Einkommensteuer-Statistik.
    • 145
  • Dritter Teil. Die Vermögens-(Ergänzungs)-steuer.
    • 184
  • A. Der Steuerreformplan von 1897/1898.
    • 185
  • B. Die Staatssteuerreform von 1902. Einführung der Vermögens-(Ergänzungs)-steuer und Abänderung des Einkommensteuergesetzes.
    • 192
  • C. Das sächsische Ergänzungssteuergesetz vom 2. Juli 1902.
    • 206
  • Werbung
    • -

Ansicht

  • Bildanzeige
  • Inhaltsverzeichnis
  • Seitenvorschau
  • Bibliografische Daten
  • Volltext

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Downloads

Der Text kann in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext
TOC

Diese Seite

ALTO TEI Volltext

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment
  • Sitelinks
  • Datenschutz
  • Impressum
  • powered by Goobi viewer
Folgen Sie uns auf Facebook Folgen Sie uns auf Twitter Abonnieren Sie uns auf YouTube Folgen Sie uns auf Instagram

Waiting...

Anmelden

Konto registrieren

Bitte tragen Sie die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie sich registriert haben. Wir schicken Ihnen anschließend ein neues Passwort zu.


Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet der fünfte Monat des Jahres?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

  • Google Chrome
  • Mozilla Firefox
  • Windows-Nutzern empfehlen wir Windows 10 mit dem intergrierten Browser EDGE.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer