— 120 — bei der Provinzial-Feuer-Sozietaͤt feststellt, nur als eine provisorische angesehen werden, und behalten Wir hiermit sowohl Uns, als Unsern getreuen Staͤnden der Provinz Posen vor, auf einem der kuͤnftig eintretenden Provinzial-Landtage nach Maaßgabe der Erfahrung, auf diesen Gegenstand und die sonst damit in Verbindung stehenden Bestimmungen des Reglements zuruͤckzukommen. So geschehen Berlin, den 5ten Januar 1836. (L. S.) Friedrich Wilhelm. Friedrich Wilhelm, Kronprinz. Frh. v. Altenstein. Graf v. Lottum. Frh. v. Brenn. v. Kampé. Mühler. Ancillon. v. Witzleben. v. Rochow. Graf v. Alvensleben.