— 253 — Gesetz-Sammlung fuͤr die Königlichen Preußischen Staaten. —. No. 18. —.— (No. 1747.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 21ten Oktober 1836., die vom sten Januar k. J. zur Anwendung kommenbe Zoll-Erhebungs-Rolle für die Jahre 1837, 1838 und 1839 betreffend. A## Ihren Bericht vom 13ten d. M. verordne Ich hiermit, daß die hierbei zurückgehende, in Folge der Vereinbarungen mit den zollvereinten Staaten aus- gefertigte Zoll-Erhebungs-Rolle für die Jahre 1837, 1838 und 1839 vom Asten Januar k. J. zur Anwendung komme. Wegen der an der Elbe, Weser, dem hein und der Mosel von eben diesem Zeitpunkte an zu entrichtenden Schiff- fahrtsabgaben, ist ebenfalls vor dem sten Januar k. J. die erforderliche Be- kanntmachung zu erlassen. Sie, der Chef des Finanzministerii, haben die- sen Befehl und dessen Anlage durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kennt- niß zu bringen. Berlin, den 21/ten Oktober 1836. Friedrich Wilhelm. An die Wirklichen Geheimen Räthe Rother und Grasen v. Alvensleben. AJabrgang 1828. (Xo. 1747.) Pp Zoll- (Ausgegeben zu Berlin den 3ten November 1836.)