— 307 — Ul. Hafengelder. B— An Schutzgeld für den Winter-Aufenthalt im Kanal ent-... en: —— — Fahrzeuge von 1 bis 10 Laast — 15 von 11 bis 20 Last 11— von 21 bis 30 Lasstt 1 15 von 31 bis 40 Lasst 2— von 41 bis 50 ct ... 2 15 von 51 bis 60 Lasasat 3 von 61 bis 70 Laaaat. 3 15 von 71 bis 80 Locffffk 4— von 81 bis 90 Lssft# 4 15 von 91 bis 100 Lesft . .... 5— von 101 und darübr 5185 Berlin, den 19ten Oktober 1836. (L. S.) Friedrich Wilhelm. Norher. Graf v. Alvensleben. (No. 1754.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 22#sten Oktober 1836. über die Unzulässigkeir der zweiten Instanz und resp. die Regulirung des Kostenpunkis in den gegen Militalrpersonen, wegen Beleibigung von Civllpersonen eingeleiteten Unter- suchungen. Zu Beseitigung der Zweifel, welche uͤber die Zulaͤssigkeit der zweiten Instanz in Untersuchungssachen gegen Militairpersonen wegen Beleidigungen der Civil- personen entstanden sind, bestimme Ich auf den Bericht des Militair-Justizde- partements vom 12ten v. M., und nach dessen dem Gutachten des Staatsmini- steriums konformen Antrag mit Aufhebung der im 8. 11. der Derordnung vom Illsten Juli 1788. hierüber gegebenen Vorschrift, daß, da nach der Militair- Verfassung gegen Erkenntnisse der Stand= oder Kriegsgerichte eine zweite In- stanz niemals Kattsindet, auch in solchen Injuriensachen, weder der verurtheilten Militairperson ein Milderungsgesuch oder das Rechtsmittel der weiteren Ver- theidigung, noch der betheiligten Civilperson ein Aggravationsgesuch wider die stand= oder kriegsgerichtliche Entscheidung zustehen soll. Zugleich will Ich das Bedenken, welches aus der Anwendung des 7. 97. Titel 35. der Prozeßordnung hinsschrlich der Festsetzung der Kosten in Untersuchungssachen wider Militairper= sonen wegen Beleidigung von Cidvilpersonen entstanden ist, durch die Bestim- (Ne. 175—1755. Dy 2 mung