— 315 — 8. Don Salz (25. t.), wenn solches durch die Hd- sen von Danzig, Memel und über Pillau ein- eführt wird, zum Bedarf der Königlich Polni- #en Salzadministration unter Kontrole der Ks- niglich Preußischen Salzadministratlon, von der Preußischen Last. 3 Rehlr. Von der Tonne. rdr IE vi. r. 9. Von Heringen (25. 1.) .... . 10 35 Anmerkung. Diese Durchgangsabgabe wird auch von den (8) durch dle Obermündungen ein= und über Neu- Berun ausgehenden Heringen erhoben. 10. Von Weizen und andern unter No. 11. nicht besonders genannten Getreidearten, desgleichen von Hülsenfrüchten, als: Bohnen, Erbsen, Lin- sen, Wicken, auf der Weichsel und dem Nie- men eingehend, und durch die Hadfen von Dan- zig zad —n- tuch dur Elbing tue nigsberg über Pillau ausgehend, vom Preußi- schen Scheffel. — . . .. 3 11. Von Roggen, Gerste und Hafer, auf denselben Stroͤmen ein-, und uͤber die vorgenannten Haͤ- fen ausgehend, vom Preußischen Scheffel. 2 Sgr. Der Finanzminister ist ermächtigt, diese Ermaßigung der Durchgangsab- gaben, in besondern Fällen, auch bei den zu Lande auf der Linie von der Oslsee bei Memel bis zur Weichsel eingehenden und über die vorgenannten Häfen aus- gehenden Getreidearten, unter den näher vorzuschreibenden Bedingungen und Kontrolen, eintreten zu lassen. Berlin, den 27sten November 1836. Friedrich Wilhelm. Rother. Graf v. Alvensleben.