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31)  Bekanntmachung.

Gemäß  der  Verordnung  vom  13.  Juli  1898
zur  Ausführung  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistungen
  für  die  bewaffnete  Macht  im  Frieden  in
der  Fassung  des  Gesetzes  vom  24.  Mai  1898  —
zu  §  9  —  werden  hiermit  die  für  die  Vergütung
verabreichter  Fourage  maßgebenden  Durchschnitte  der
höchsten  Tagespreise  für  Hafer,  Heu  und  Stroh  mit
einem  Aufschlag  von  fünf  vom  Hundert  für  den
Monat  Dezember  1914  zur  öffentlichen  Kenntnis
gebracht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Der  Preis  beträgt  für
3  Name  50  Kg

3  des  #
.  eu
Hauptmarktortes  Hafer  Stroh
S  altes  #

4..  —

11  Stettin  ..  ..  .  ...  10  o8  5#  2  37
2  Demmin..  —  —  237
3)  Pasewalkk  —  3031—  1  66

*)  Nur  in  den  Monaten  Juni,  Juli  und  August.

Stettin,  den  7.  Januar  1915.

Der  Regierungspräsident.

32)  Bekanntmachung.

Wegen  dringender  Ausbesserungsarbeiten  wird
die  Schleuse  Schlaubehammer  am  Friedrich-Wilhelms-Kanal
  in  der  Zeit  vom  15.  Januar  bis  auf
weiteres  für  den  Verkehr  gesperrt.  Falls  vorher
Frost  eintritt,  wird  mit  den  Arbeiten  schon  früher
begonnen  werden.

Potsdam,  den  30.  Dezember  1914.

Der  Regierungspräsident
als  Chef  der  Verwaltung  der  Märkischen  Wasserstraßen.


33)  Beamte,  welche  beabsichtigen,  ihre  Befähigung
zur  selbständigen  Verwaltung  einer  Königlichen  Kreiskasse
  durch  Ablegung  der  Prüfung  darzutun  und
den  Zulassungsbedingungen  entsprechen,  fordern
wir  auf,  die  Gesuche  uns

spätestens  bis  zum  5.  März  ds.  Irs.
einzureichen.

Außer  über  Namen,  Wohnort,  gegenwärtige
Stellung,  bisherige  Laufbahn,  Lebensalter,  Religion,
persönliche  und  Familienverhältnisse  müssen  die  Gesuche
  auch  Nachweise  emhalten,  in  welcher  Art  die
Vorbildung  für  eine  Rentmeisterstelle  erlangt  ist.

Bewerber  um  Königliche  Rentmeisterstellen  müssen
kurze  Zeit  vor  Zulassung  ihrer  Bewerbung  eine
mindestens  dreimonatige  wpraktische  Befähigung  bei
einer  Königlichen  Kreiskasse  mit  Erfolg  abgeleistet
haben.  Als  Rentmeister  von  Kreiskassen  sollen  nur
solche  mittlere  Beamte  angestellt  werden,  welche  tunlichst
  in  allen  Zweigen  der  allgemeinen  Verwaltung
und  namentlich  auch  in  der  Verwaltung  der  direkten
Steuern  tätig  gewesen  sind.  Beamten,  welche  ihre

 

 

gesamte  Dienstzeit  in  einem  Spezialzweige  der
Staatsverwaltung  zugebracht  haben,  kann  daher
keine  Aussicht  auf  Zulassung  zur  Rentmeisterprüfung
  gemgcht  werden.

Im  Ubrigen  verweisen  wir  auf  unsere  Bekanntmachung
  im  Amtsblatt  für  1903  Stück  8  Seite  43,
betreffend  Prüfung  der  Bewerber  um  Königliche
Rentmeisterstellen  vom  14.  Februar  1903.

Stettin,  den  6.  Januar  1915.

Königliche  Regierung,
Abteilung  für  direkte  Steuern,  Domänen  und
Forsten  A.
Dr.  Arnold.

34)  Dem  am  11.  November  1914  geborenen
Kinde  des  Technikers  Alfred  Groß  in  Swinemünde,
  Ingeborg  Groß,  ist  die  Genehmigung
erteilt  worden,  die  Vornamen

„Käthe  Ingeburg“
zu  führen.

Stettin,  den  6.  Januar  1915.

Der  Regierungs-Präsident.

350  Für  das  Jahr  1915  sind  die  von  der  hiesigen
staatlichen  Prüfungskommission  für  Hufschmiede  in
Stettin  abzuhaltenden  Prüfungen  auf  folgende
Tage  festgesetzt  worden:

1.  Sonnabend,  den  27.  März,  vorm.  9  Uhr,

2.  Sonnabend,  den  26.  Juni,  vorm.  9  Uhr,

3.  Sonnabend,  den  25.  September,  vorm.  9  Uhr,

4.  Sonnabend,  den  18.  Dezember,  vorm.  9  Uhr.

Hufschmiede,  welche  die  Prüfung  abzulegen
wünschen,  haben  ihre  Meldung  mindestens  4  Wochen
vor  dem  Termin  unter  Einreichung  eines  Geburtsscheines,
  etwaiger  Zeugnisse  über  die  erlangte  technische
  Ausbildung  und  der  Erklärung,  ob  und  wann
der  Prüfling  sich  der  Prüfung  schon  einmal  erfolglos
unterzogen  hat,  sowie  unter  Einsendung  der  Prüfungsgebühr
  von  10  "  an  den  Vorsitzenden  der  staatlichen
  Prüfungskommission  für  Hufschmiede,  Regierungs=
  und  Veterinärrat  Pauli  in  Stettin,  Königliche
  Regierung,  Hakenterrasse  4,  zu  richten.

Stettin,  den  12.  Januar  1915.

Der  Regierungspräsident.

der  Kaiserlichen  Ober-Postdirektion.

36  Bekanntmachung.
Fernsprechanschlüsse,  die  in  der  Zeit  vom  1.  April
bis  Ende  Juli  d.  Is.  hergestellt  werden  sollen,
müssen  spätestens  bis  zum  1.  März  bei  den  zuständigen
  Fernsprech-Vermittlungsanstalten  angemeldet
  werden.  Wenn  die  Anmeldung  später  erfolgt,
können  diese  Anschlüsse  erst  im  zweiten  Bauabschnitt
—  also  nach  dem  1.  August  —  hergestellt  werden,
oder  es  müssen  wegen  der  besonderen  Entsendung
eines  Bautrupps  Mehrkosten  von  den  Antragstellern
getragen  werden.
Stettin,  den  6.  Januar  1915.
Kaiserliche  Ober-Postdirektion.