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im  Stadtbezirke  Stettin,  St.  3,  Stadtkreis
Stettin,

3.  Begründung  von  Arbeiter-Rentengütern  aus
Teilen  des  Gutes  Heuershof  im  Gemeindebezirk
  Züllchow,  Z.  4,  Kreis  Randow,

werden  zur  Feststellung  der  Legitimation  der  Beteiligten
  gemäß  §  109  und  Artikel  15  der  Gesetze
vom  2.  März  1850  (G.-S.  S.  77  und  139)  und
zur  Ermittelung  unbekannter  Teilnehmer  nach  den
10  bis  12  des  Gesetzes  vom  7.  Juni  1821
(G.-S.  S.  53)  und  den  88  24  bis  27  der  Verordnung
  vom  30.  Juni  1834  (G.-S.  S.  96)  hierdurch
  bekanntgemacht.

Alle  noch  nicht  zugezogenen  Personen,  die  bei
den  erwähnten  Auseinandersetzungen,  an  den  dabei
beteiligten  Grundstücken,  Gerechtigkeiten  und  Kapitalien,
  Eigentums=  oder  Besitzansprüche  oder  sonstige
Rechte  zu  haben  vermeinen,  werden  aufgefordert,
ihre  Ansprüche  binnen  6  Wochen,  spätestens  in  dem
am  30.  April  1915,  vormittags  11  Uhr,  in
unserem  Dienstgebäude,  Bahnhofstraße  Nr.  2,  im
Generalbureau  anstehenden  Termine  anzumelden  und
zu  begründen.

Frankfurt  a.  O.,  den  25.  Januar  1915.

(L.  S.
Königliche  Generalkommission
für  die  Provinzen  Brandenburg  und  Pommern.

Petersen.
der  Königlichen  Direktion  der  Rentenbank.
59  Bekanntmachung.

Auf  Grund  der  §8  39  und  47  des  Gesetzes
vom  2.  März  1850  wegen  Errichtung  von  Rentenbanken,
  sowie  des  §  6  des  Gesetzes  vom  7.  Juli
1891,  betreffend  die  Beförderung  der  Errichtung
von  Rentengütern,  wird  am

12.  Februar  1915,  vormittags  9  Uhr,
in  unserem  Geschäftslokale,  Augustaplatz  Nr.  5,  die
Auslosung,  von  4=  und  3  ½/  /%igen  Pommerschen
Rentenbriefen  unter  unserer  Leitung  im  Beisein  der
Abgeordneten  der  Provinzial-Vertretung  und  eines
Notars  öffentlich  stattfinden.

Stettin,  den  23.  Januar  1915.

Königliche  Direktion  der  Rentenbank

anderer  Behörden.
60)  Bekanntmachung.

Durch  Beschluß  des  Kreisausschusses  des  Kreises
Usedom-Wollin  vom  16.  Oktober  1914  ist  im  Einverständnis
  mit  den  Beteiligten  auf  Grund  des  §  2
Nr.  4  der  Landgemeindeordnung  vom  3.  Juli  1891
die  Parzelle  171/4  des  Kartenblatts  2  der  Gemarkung
  Pudagla  Forst  II  in  der  Größe  von  5  ar
63  0m  vom  Forstgutsbezirke  Pudagla  abgetrennt
und  mit  dem  Landgemeindebezirke  Zinnowitz  vereinigt.

Swinemünde,  den  21.  Januar  1915.

Der  Kreisausschuß.

 

Personalnachrichten.

Des  Kaisers  und  Königs  Majestät  haben  Allergnädigst
  geruht,  dem  Kreistierrat  Graul  in  Altdamm
  den  Charakter  als  Veterinärarzt  zu  verleihen.

Der  Regierungsrat  Fischer  von  der  Stettiner
Regierung  ist  unter  Ernennung  zum  Oberregierungsrat
  an  die  Regierung  in  Schleswig  versetzt  worden.

Der  Diplom-Ingenieur  Erwin  Brauns  aus
Hamburg  ist  als  Regierungsbauführer  des  Wasserund
  Straßenbaufaches  vereidigt  und  dem  Bauamt
für  die  Oderregulierung  in  Greifenhagen  zur  Beschäftigung
  überwiesen  worden.

Der  Schutzmann  Paul  Kolbow  ist  zum
Polizeiwachtmeister  beim  Königlichen  Polizeipräsidium
in  Stettin  angestellt  worden.

Personalveränderungen
.zim  Bezirk  der  Kaiserlichen  Ober-Postdirektion  Stettin.
Ubertragen  ist  eine  Postinspektorstelle
in  Demmin:
dem  Ober-Postpraktikanten  Ziehm  aus  Stettin;
eine  Bureaubeamtenstelle  I.  Klasse  bei
der  Ober-Postdirektion:

dem  Ober-Postsekretär  Schulz  in  Stettin;

eine  Oberpostsekretärstelle  in  Stettin

dem  Postsekretär  Schultz  aus  Stettin-Neutorney

Verliehenistdas  Eiserne  Kreuz  1.  Klasse

dem  Postassistenten,  Offizier-Stellvertreter  Silber
aus  Stettin  (Iinzwischen  gefallen)t

das  Eiserne  Kreuz  2.  Klasse:

dem  Postinspektor,  Hauptmann  d.  Res.  Riechert
aus  Stralsund,  den  Ober-Postpraktikanten,
Oberleutnants  d.  Res.  Olbrisch  und  Tietz
aus  Stettin,  dem  Postassistenten,  Sanitätsfeldwebel
  Hahn  aus  Stargard  i.  Pom.,,  den
Landbriefträgern,  Unteroffizier  d.  Res.  Laabs
aus  Treptow  a.  Toll.,  Gefreiten  d.  L.  Lüde
aus  Dölitz  Pomm,,  den  Unteroffizieren  d.  L.
Schröder  aus  Jarmen,  Stoldt  und  Vogt
aus  Pasewalk,  dem  Feld-Oberpostsekretär  Weiland,
  den  Feldpostsekretären  Berg,  Linke
und  Maczuk  sowie  den  Feldpostschaffnern
Delatre  und  Lück  sämtlich  aus  Stettin.
Der  Rote  Adlerorden  4.  Klasse

bei  seinem  Scheiden  aus  dem  Dienste:

dem  Postmeister,  Rechnungsrat  Briesemeister
(inzwischen  verstorben);

der  Charakter  als  Postsekretär:

dem  Ober-Postassistenten  Frädrich  in  Gollnow;

der  Charakter  als  Telegraphensekretär:

dem  Ober--Telegraphenassistenten  Schütz  in  Stettin;
der  Titel  Ober-Postassistent:

den  Postassistenten  Zunft  in  Treptow  a.  Rega,
Becker  und  Wießmann  in  Stettin.

(Fortsetzung  in  nächster  Nummer.)

Schriftleitung  im  Bureau  der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.  Druck  von  F.  Hessenland  G.  m.  b.  H.  in  Stettin.
bierbei  der  „Pffentliche  Anzeiger“  und  „Sonderbeilage  zum  Offentlichen  Anzeiger  des  Regierungs-Amtsblatts“.