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Amtsblatt

der  Königlichen  Regierung,  zu  Stettin.

 

Stück  7.

Ausgegeben  den  13.  Februar

1915.

 

Inhalt

Inhalt  der  Gesetzblätter,  S.  37.  —  Polizeiverordnung,  betreffend  Meldewesen,  S.  37.  —  Anderung  der  Postordnung,

  S.  38.  —  Zulassung  von  Feldpostbriefen  nach  dem  Feldheer  für  unbeschränkte  Zeit,  S.  38.  —  Sperre

der  Schleuse  Schlaubehammer,  S.

39.  —  Bekanntmachung,  betreffond  die  vorübergehende  Erleichterung  der

Untersuchung  von  Schlachtvieh,  S.  39.  —  Marktpreise  im  Regierungsbezirk  Stettin  im  Monat  Januar  1915,
S.  39,  40,  und  41.  —  Bekanntmachung  in  Auseinandersetzungen,  S.  42.  —  Bestellung  eines  Stempelverteilers
in  Jarmen,  S.  42.  —  Kolberger  Kleinbahnen,  S.  42.  —  Befehl  des  stellv.  Kommandierenden  Generals
II.  Armee-Korps  bezüglich  der  in  landwirtschaftlichen  Betrieben  beschäftigten  russischen  Arbeiter  für  die  Zeit  nach
dem  14.  März  1915,  S.  42.  —  Wegeverkegung,  S.  43.  —  Wegeeinziehung,  S.  43.  —  Personalnachrichten,  S.  43.

 

Diesem  Amtsblatte  liegt  das  Chronologische  Register  für  1914  bei,

 

Wer  PBrotgetreide  verfüttert,  verfündigt  sich  am  Vaterlande  und  macht
sich  strafbar.

 

Das  alphabetische  Sachregister  zum  Amtsblatt  für  das  Jahr  1914
ist  erschienen  und  zum  Preise  von  40  Pfg.  für  jedes  Stück  durch  die  Amtsblattstelle  der
Königlichen  Regierung  in  Stettin  und  durch  alle  Kaiserlichen  Postanstalten  —  in  Stettin
durch  das  Kaiserliche  Postamt  1  Geitungsstelle)  —  zu  beziehen.

Da  das  Register  den  Gebrauch  des  Amtsblattes  sehr  erleichtert,  so  werden  die
beteiligten  Behörden  und  Beamten,  sowie  alle  sonstigen  Empfänger  des  Amtsblattes  auf
das  Erscheinen  desselben  besonders  aufmerksam  gemacht.

Reichs-Gesetzblatt.

(Nr.  4624.)  Bekanntmachung,  betreffend  Anderung
der  Postordnung  vom  20.  März  1900.
Vom  25.  Januar  1915.
Ausgegeben  zu  Berlin  den  29.  Januar  1915.
(Nr.  4625.)  Bekanntmachung  über  Krankenversicherung
  und  Wochenhilfe  während  des
Krieges.  Vom  28.  Januar  1915.
Ausgegeben  zu  Berlin  den  29.  Januar  1915.

Gesetz-Sammlung.

(Nr.  11396.)  Verordnung,  betreffend  Erleichterung
der  wirtschaftlichen  Zusammenlegung
von  Moor-,  Heide=  und  ähnlichen
Ländereien  in  der  Provinz  Brandenburg.
  Vom  26.  Januar  1915.

Ausgegeben  zu  Berlin  den  1.  Februar  1915.

 

Verordnungen  und'  Bektnntmachungen
höchster  und  höherer  Behörden.

61)  Polizeiverordnung,  betreffend
Meldewesen.

 

Auf  Grund  des  §  6  des  Gesetzes  vom  11.  März
1850  (G.  S.  S.  265)  über  die  Polizeiverwaltung
und  der  §88  137  und  139  des  Gesetzes  über  die  allgemeine
  Landesverwaltung  vom  30.  Juli  1883
(G.  S.  S.  195)  verordne  ich  hiermit  vorbehaltlich
der  später  einzuholenden  Zustimmung  des  Provinzialrats
  für  den  zum  Bereiche  des  II.  Armeekorps
gehörigen  Teil  der  Provinz  Pommern  und  für  die
Dauer  des  gegenwärtigen  Kriegszustandes  Folgendes:

1.  Wer  Militärpersonen  (einschließlich  der  Offiziere,
  Sanitätsoffiziere  und  Militärbeamten),
die  wegen  Verwundung  zur  Erholung  oder