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2  Fischereipachttarif
für  die  Küstenfischerei  in  den  fiskalischen  Gewässern  des  Regierungsbezirks  Stralsund  für  die  3  Jahre
vom  1.  Juli  1915  bis  dahin  1918.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ofd.  Benennung  und  nähere  Normal=  Besonderer  Bemerkungen
-  -  Pachtsatz  Pachtsatz  zu  den
Nr.  Bezeichnung  der  Fischerzeuge  4%%  besonderen  Pachtsätzen
1  2  3  4  5
A.  Garn.
Anmerkung.  Die  Länge  der
Garne  (Zuggarne,  Waaden,  Strickwaaden)
  in  jedem  Flügel  wird
nach  Metern  gemessen  und  danach
die  Pacht  berechnet.  Meterbruchteile
  zählen  als  volles  Meter.

1  Heringsgarne  zur  Eisfischerei  und
auf  die  Zeit  vom  15.  November
bis  1.  Mai  zur  Fischerei  im  .  5
offenen  Wasser,  Meter  —  20  —

2  Fischgarne,  Meter  —  300  —  —

3Strickwaaden  zur  Sommerfischerei
vom  10.  Juni  bis  15.  Oktober,  Fr
Merer  —  20  —  —

B.  Zeesen.

4  Beese,  ganz  gleichgültig,  ob  Flügell-  «  »  Zu  Nr.  4.
zeese  oder  flügellose  Zeese  (soge-  Für  das  Revier:  *5
nannte  Tuck),  Stück  ...  40  —  24  —  I1.  Wittower  Fähredbis  einschließlich

  Großer  Jasmunder  Bodden

  und  Inwieken,  oder
2.  westlich  Barhöft  bis  einschl.

1  Saaler  Bodden.
i  Der  Normalpachttarifsatz  gilt  so--
  wohl  für  die  bei  Nr.  4  nicht  aufgeführten
  einzelnen  als  auch  für  die
sämtlichen  fiskalischen  Reviere  ausschließlich
  der  beiden  Jasmunder
Bodden.  Der  Normalsatz  und  besondere
  Satz  berechtigt  zur  abwechselnden
  Benutzung  der  Flügelzeese
und  der  flügellosen  Zeese,  jedoch
4„  nur  mit  einem  Zeesenboot.

4  Zeese,  ganz  gleichgültig,  ob  Flügel-  Dieser  besondere  einheitliche  Tarifzeese
  oder  fügelose  Zeese  (soge-  satz  von  20  4  für  die  fiskalischen
nannte  Tuck),  Stüick  ...  ·——  20—-Gewässeraußerdenobenzu4unter

1  und  2  angeführten  beiden  Revieren
kommt  zur  Anwendung,  wenn  diese
Fanggeräte  nur  für  die  Zeit  vom
15.  Oktober  des  einen  bis  zum
1.  April  des  nächsten  Jahres  gepachtet
  werden.  Dieser  besondere
Pachtsatz  berechtigt  zur  abwechselnden
Benutzung  beider  Zeesenarten,  jedoch
nur  mit  einem  Zeesenboot.

 