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Der  Erlaß  vom  29.  Mai  1911  III.  3711
(HMl.  S.  232)  —  wird  hieinach  aufgehoben.
Berlin,  den  13.  Februar  1915.

Der  Minister  für  Handel  und  Gewerbe.
Im  Auftrage:
von  Meyeren.

100)  Auf  den  Antrag  vom  10.  d.  Mts.  —
T.  I.  25/15  —  ordne  ich  auf  Grund  des  §  1  der
Bekanntmachung  des  Bundesrats,  betr.  Einigungsämter,
  vom  15.  Dezember  1914  (R.-G.-Bl.  S.  511)
in  Verbindung  mit  §  1  der  von  den  beteiligten
Herren  Ministern  erlassenen  Ausführungsverordnung
  vom  17.  Dezember  1914  (M.  Bl.  d.  i.  V.
von  1914  S.  295)  hierdurch  an.  daß  die  Vorschriften
der  §§  2  und  3  der  Bekanntmachung  für  das
Einigungsamt  der  Stadt  Stettin,  zu  dessen  Vorsitzendem
  der  Bürgermeister  Dr.  Thode  und  zu
dessen  stellvertretendem  Vorsitzenden  der  Rechtsanwalt
  Justizrat  Wehrmann  bestellt  sind,  Geltung
haben  sollen.

Diese  Anordnung  ist  widerruflich.  Sollte  in
der  Folge  ein  Wechsel  in  der  Person  des  Vorsitzenden
  oder  des  stellvertretenden  Vorsitzenden  des
Einigungsamts  stattfinden,  so  ist  mir  davon  umgehend
  Anzeige  zu  erstatten.

Berlin,  den  25.  Februar  1915.

Der  Minister  des  Innern.

101)  Zum  zweiten  Male  im  Laufe  des  gewaltigen
  Krieges,  den  Deutschland  gegen  eine  Welt
von  Feinden  zu  führen  gezwungen  ist,  ist  in  diesen
Tagen  das  Reichsbankdirektorium  mit  Begebung
einer  Kriegsanleihe  hervorgetreten.

Die  zweite  Kriegsanleihe  dient,  wie  die  erste
ausschließlich  unserer  wirtschaftlichen  Kriegsrüstung.
Es  gilt  die  Mittel  bereit  zu  stellen,  um  unser
tapferes  Heer,  das  soeben  auch  den  letzten  Fußbreit
deutscher  Ostmark  in  glänzendem  Siege  vom  Feinde
gesäubert  hat,  durch  den  schweren  Winterfeldzug
hindurchzuführen  und  seine  Schlagfertigkeit  für  den
kommenden  Sommer  zu  sichern.

Die  Kriegsanleihe  bietet  bei  fünfprozentiger
Verzinsung  und  der  Ausgabe  zum  Kurse  von  98.50
eine  vorzügliche,  mündelsichere  Vermögensanlage  für
jedermann,  und  ist,  da  sie  in  Stücken  von  100  "
aufwärts  erworben  werden  kann,  zur  Anlage  auch
der  kleinsten  Ersparnisse  geeignet.  Niemand,  der
sich  seiner  vaterländischen  Pflichten  bewußt  ist  und
auch  nur  über  geringe  Mittel  verfügt,  wird  deshalb
den  Erwerb  eines  entsprechenden  Betrages  an  Kriegsanleihe
  unterlassen  wollen!

Welche  wichtige  Aufgabe  hierbei  den  Sparkassen
  zufällt,  hat  die  Begebung  der  ersten  Kriegsanleihe
  bewiesen,  an  deren  Zeichnung  die  deutschen
Sparkassen  mit  nicht  weniger  als  884  Millionen
Mark  —  die  preußischen  Sparkassen  allein  mit
768  Millionen  Mark  beteiligt  gewesen  sind.  Von

 

dieser  Summe  entfällt  bei  den  preußischen  Sparkassen
  der  erhebliche  Betrag  von  321  Millionen
auf  die  für  eigene  Rechnung  der  Sparkassen  gezeichnete
  Kriegsanleihe,  während  447  Millionen.  Mark
Kriegsanleihe  von  den  Sparern  selbst  gezeichnet  und
aus  ihren  Sparguthaben  von  den  Sparkassen  für
sie  beschafft  sind.

Haben  die  Sparkassen  durch  ihre  eigenen  Zeichnungen
  den  Bestand  ihrer  flüssigen  und  hochverzinslichen
  Vermögensanlagen  erheblich  verbessert,  so
haben  sie  andererseits  noch  weit  mehr  durch  Heranziehung
  ihrer  Sparer  zur  Zeichnung  sich  um  das
günstige  Ergebnis  der  ersten  Anleihe  verdient  gemacht

Es  hat  das  nur  geschehen  können,  indem  die
Sparkassen  entsprechend  der  einmütigen  Anregung
des  Deutschen  Sparkassenverbandes  die  Einlagen
ohne  Rücksicht  auf  die  satzungsmäßigen  Kündigungsfristen
  und  ohne  Beschränkung  auf  einen  Höchstbetrag
  den  Sparern  zur  Zeichnung  von  Kriegsanleihe
  zur  Verfügung  stellten,  und  dies  angesichts
des  großen  Zweckes  meist  auch  dann  taten,  wenn
aus  besonderen  Gründen  die  Zeichnung  der  Kriegsanleihe
  nicht  bei  der  Sparkasse'selbst  erfolgte,  sondern
das  Sparguthaben  einer  anderen  Zeichnungsstelle
überwiesen  werden  sollte.  Nur  durch  dies  großzügige,
  über  kleinen  Bedenken  das  große  Ziel  nicht
aus  dem  Auge  lassende  Entgegenkommen  ist  das
glänzende  Ergebnis  erreicht  worden.

Das  Ziel  ist  heute  kein  geringeres  wie  im  vergangenen
  Herbste.  Die  praktische  Durchführung  ist
durch  Bemessung  der  Zeichnungsfrist  auf  3  Wochen
und  durch  die  auf  fast  5  Monate  ausgedehnte  Einzahlungsfrist
  wesentlich  erleichtert  kcDas,Sinken  des
Zinsfußes  von  6  auf  5¼,  %  für  die  bei  den  staatlichen
  Darlehnskassen  aufzunehmenden  Lombardkredite
  schließt  Verluste  der  Sparkassen  angesichts
der  fünfprozentigen  Verzinsung  der  Kriegsanleihe
nahezu  aus  oder  vermindert  sie  doch  erheblich  bei
den  von  den  Sparern  gezeichneten  Beträgen.

Unter  voller  Würdigung  des  großen  vaterländischen
  Zweckes  hat  auch  diesmal  der  Deutsche
Sparkassenverband  allen  Sparkassen  die  nachdrücklichste
  Förderung  der  Kriegsanleihe  nicht  nur  durch
eigene  Zeichnungen,  sondern  auch  durch  tunlichst
unbeschränkte  Annahme  der  Zeichnungen  ihrer  Sparer
unter  Verzicht  auf  die  satzungsmäßigen  Kündigungsfristen
  anempfohlen.

Ich  zweifle  nicht,  daß  alle  Sparkassen  der
Monarchie  diesem  Rufe  folgen  und  eingedenk  der
großen  Sache,  für  die  einzutreten  sie  berufen  sind,
die  Zeichnung  der  Kriegsanleihe  auch  diesmal  mit
gleichem  Nachdruck  und  gleichem  Entgegenkommen
fördern  und  unterstützen  werden,  wie  im  vergangenen
Herbste.

Berlin  den  25.  Februar  1915.

Der  Minister  des  Innern.
von  Loebell.
An  sämtliche  öffentlichen  Sparkassen  der  Monarchie.