Sonderamtsblatt
der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.

Ausgegeben  am  13.  März  1915.

Auf  Beschluß  des  Bundesrates  findet  im  Deutschen  Reiche  am  15.  März  und
15.  April  1915  wiederum  eine  allgemeine  Zwischenzählung  der  Schweine  statt.

Auch  bei  dieser  Zählung  ist  die  unentgeltliche  Mitwirkung  der  selbständigen  Ortseinwohner
  bei  dem  Zählgeschäft  in  Aussicht  genommen.  Zur  Erreichung  des  bedeutsamen
  Zweckes  und  bei  der  Wichtigkeit  dieser  Zählungen  ist  die  Erwartung  berechtigt,
daß  das  Zählgeschäft  in  allen  Kreisen  der  Bevölkerung  wirksame  Förderung  finden  wird.

Ausdrücklich  wird  hervorgehoben,  daß  die  Zählung  nur  amtlichen
statistischen,  keineswegs  aber  etwa  Steuerzwecken  dient.

Stettin,  den  12.  März  1915.

Der  Regierungspräsident.
von  Schmeling.

 

Schriftleitung  im  Bureau  der  Königlichen  Regierung.  Druck  von  F.  Hessenland  G.  m.  b.  H.,  Stets#n.