Vorladung.
Zur  Feststellung  der  Entschädigung  für  die  in  nachstehender  Nachweisung  bezeichneten  Grundstücke  habe  ich
Termin  auf  Freitag,  den  26.  März  1915,  vormittags  10  Uhr,
an  Ort  und  Stelle

126)

anberaumt.

 

Grundbuchbezeichnung


Größe
der  zu
enteignenden

Fläche

Des  Eigentümers  Gesamt-Lage

  größe  Bemerkungen


Name,  Vorname,

Joununig  aqusinv#

Stand

Wohnort

nvjge
quvg

Bbunzavuiog

Dvlqusn###

Jaumunzg-ua#lobauct

#vanunzg

 

ha  a

 

qm

 

—

2

3

5

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□.

11

12

 

Dittmer,  August,  Eigentümer

Schillersdorf

Oder-Oderwiesen

  Wies  e

(8)

—  72

99

«  niederung  69
oberhalb
Stettin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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l

Alle  an  diesen  Grundstücken  Berechtigten  werden  aufgefordert,  in  dem  Termin  zu  erscheinen  und  unter  Beibringung  der
erforderlichen  Beweismittel  ihre  Rechte  wahrzunehmen.  Bei  ihrem  Ausbleiben  wird  ohne  ihr  Zutun  die  Entschädigung  festgestellt  und
wegen  Auszahlung  oder  Hinterlegung  derselben  verfügt  werden.

Stettin,  den  15.  März  1915.
Königliche  Regierung.

Der  Enteignungs-Kommissar.

Hennig,
Regierungsrat.