Sonderamtsblatt
der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.

Ausgegeben  am  23.  März  1915.

 

 

Höchstpreise  für  Speisekartoffeln.

Auf  Grund  des  §  1  Abs.  2  der  Verordnung  des  Bundesrates  über  die  Höchstpreise  für  Speisekartoffeln
  vom  15.  Februar  1915  (Reichsgesetzbl.  S.  95)  werden  den  Sorten  Daber,  Imperator,
Magnum  bonum,  Up  to  date  folgende  Sorten  bester  Speisekartoffeln  gleichgestellt:  Industrie,
Märker,  Silesia,  Cymbals  Alma,  Cymbals  Ella,  Böhms  Erfolg.

Berlin,  den  12.  März  1915.

Der  Minister  Der  Minister  für  Landwirtschaft,  Der  Minister

für  Handel  und  Gewerbe.  Domänen  und  Forsten.  des  Innern.

In  Vertretung:  In  Vertretung:  In  Vertretung:
Göppert.  Küster.  Drews.

An  die  Herren  Regierungspräsidenten  und  den  Herrn  Polizeipräsidenten  von  Berlin.

 

Auf  Grund  der  §§  3  und  5  der  Bekanntmachung  über  die  Bereitung  von  Backware  vom
ö.  Deurlus  Februar  d.  Is.  (R.-G.-Bl.  S.  8/100)  und  des  §  5  der  Bekanntmachung  über  das  Ausmahlen
  von  Brotgetreide  vom  5.  Januar/18.  Februar  d.  Is.  (R.-G.-Bl.  S.  3/100)  ermächtige  ich  Sie
bis  auf  weiteres,  vorübergehend  im  Falle  eines  dringenden  wirtschaftlichen  Bedürfnisses  zu  erlauben,
daß  bei  der  Bereitung  von  Weizenbrot  Weizenmehl  in  einer  Mischung  verwendet  wird,
die  weniger  als  30  Gewichtsteile  Roggenmehl  unter  100  Teilen  des  Gesamtgewichts  enthält,
  sowie  daß  an  Stelle  des  Roggenmehlzusatzes  Kartoffel  oder  andere  mehlartige  Stoffe
verwendet  werden,
2.  daß  bei  der  Bereitung  von  Roggenbrot  das  Roggenmehl  bis  zu  30  %  durch  Weizenmehl
  ersetzt  wird,
3.  daß  die  Mühlen  Weizenmehl  in  einer  anderen  Mischung  abgeben,  als  §  5  Abs.  1  der
Bekanntmachung  über  das  Ausmahlen  von  Brotgetreide  vorschreibt.

Berlin,  den  16.  März  1915.

Der  Minister  für  Handel  und  Gewerbe.

In  Vertretung:
Dr.  Göppert.
An  die  Herren  Regierungspräfidenten

 

Schriftleitung  im  Bureau  der  Königlichen  Regierung.  Druck  von  F.  Hessenland  G.  m.  b.  H.,  Stettin.