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(Nr.  4684.)2(Gesetz,  betreffende  die  Feststellung  des
Haushaitsetats  für  die  Schutzgebiete
auf  das  Rechnungsjahr  1915.  Vom
22.  März  1915.

(Nr.  4685.)  Gesetz,  betreffend  die  Ausgabe  von
Reichskassenscheinen  und  Reichsbanknoten
  zu  10.  .  Vom  22.  März  1915.

Ausgegeben  zu  Berlin,  den  22.  März  1915.

(Nr.  4686.)  Bekanntmachung,  betreffend  Anrechnung
militärischer  Dienstleistungen  in  der
Angestelltenversicherung.  Vom  18.  März
1915.

Bekanntmachung,  betreffend  AÄnderung
des  Militärtarifs  für  Eisenbahnen.
Vom  21.  März  1915.
Bekanntmachung  einer  Anderung  der
Bekanntmachung  über  die  Regelung
des  Verkehrs  mit  Hafer  vom  13.  Februar
  1915  (Reichs-Gesetzbl.  S.  81).
Bom  24.  März  1915.

Ausgegeben  zu  Berlin,  den  24.  März  1915.

(Nr.  4687.)

(Nr.  4688.)

Gesetz-Sammlung.

Erlaß  des  Staatsministeriums,  betreffend
  Anwendung  des  vereinfachten
Enteignungsverfahrens  bei  dem  von
der  Stadtgemeinde  Frankfurt  a  O.
auszuführenden  Ausbau  der  sogenannten
  Fürstenwalder  Poststraße.  Vom
16.  März  1915.

Ausgegeben  zu  Berlin,  den  22.  März  1915.

(Nr.  11404.)  Gesetz,  betreffend  die  Feststellung  des
Staatshaushaltsetats  für  das  Etatsjahr
  1915.  Vom  22.  März  1915.

(Nr.  11405.)  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend
  die  Anlegung  des  Grundbuchs
  für  einen  Teil  der  Bezirke  der
Amtsgerichte  Dillenburg  und  Herborn.
Vom  18.  März  1915.

Ausgegeben  zu  Berlin,  den  27.  März  1915.

(Nr.  11403.)

Verordnungen  und  Bekanntmachungen
höchster  und  höherer  Behörden.

153)  Bekanntmachung.

Die  im  Jahre  1915  in  Berlin  abzuhaltende
Prüfung  für  Direktoren  und  Direktorinnen  an
Blindenanstalten  wird  am  Montag,  den  29.  Rovember
  d.  Is.,  vormittagsumg  Uhr,  beginnen.
Meldungen  zu  der  Prüfung  sind  an  den  Minister
der  geistlichen  und  Unterrichts-Angelegenheiten  zu
richten  und  bis  zum  29.  Mai  bei  demjenigen
Königlichen  Provinzialschulkollegium  bzw.  bei  derjenigen
  Königlichen  Regierung,  in  deren  Ausfsichts- 



bezirk  der  Bewerber  beschäftigt  ist,  unter  Beifügung
der  im  §  5  der  Prüfungsordnung  vom  12.  Mai
1912  (Zentrbl.  f.  d.  ges.  Unterr.-Verw.  i.  Preußen
S.  476  ff.)  bezeichneten  Schriftstücke  einzureichen.
Bewerber,  die  nicht  im  preußischen  Schuldienste
tätig  sind,  können  ihre  Meldungen  bei  Führung  des
Nachweises,  daß  solche  mit  Zustimmung  ihrer  Vorgesetzten
  bzw.  ihrer  Landesbehörde  erfolgt,  unmittelbar
  an  den  Minister  der  geistlichen  und  Unterrichts-Angelegenheiten
  richten.
Berlin,  den  22.  März  1915.

Der  Minister
der  geistlichen  und  Unterrichts-Angelegenheiten.
In  Vertretung:
von  Chappuis.

154)  Bekanntmachung.

Die  im  Jahre  1915  in  Berlin  abzuhaltende
Prüfung  für  Lehrer  und  Lehrerinnen  an  Blindenanstalten
  wird  am  Montag,  den  6.  Dezemberd.  Is.,
vormittags  um  9  Uhr,  beginnen.  Meldungen
zu  der  Prüfung  sind  an  den  Minister  der  geistlichen
  und  Unterrichts-Angelegenheiten  zu  richten  und
bis  zum  9.  September  bei  demjenigen  Königlichen
Provinzialschulkollegium  bzw.  bei  derjenigen  Königlichen
  Regierung,  in  deren  Aufsichtsbezirk  der  Bewerber
  beschäftigt  ist,  unter  Beifügung  der  im  §  5
der  Prüfungsordnung  vom  12.  Mai  1912  (Zentralbl.
  f.  d.  ges.  Unterr.-Verw.  i.  Preuß.  S.  476  ff.)
bezeichneten  Schriftstücke  einzureichen.  Bewerber,
die  nicht  im  preußischen  Schuldienste  tätig  sind,
können  ihre  Meldungen  bei  Führung  des  Nachweises,
  daß  solche  mit  Zustimmung  ihrer  Vorgesetzten
  bzw.  ihrer  Landesbehörde  erfolgt,  unmittelbar
  an  den  Minister  der  geistlichen  und  Unterrichts-Angelegenheiten
  richten.

Berlin,  den  22.  März  1915.

Der  Minister
der  geistlichen  und  Unterrichts-Angelegenheiten.
In  Vertretung:
von  Chappuis.

des  Königlichen  Regierungspräßidenten
resp.  der  Königlichen  Regierung.

155)  Remonteankauf  für  1915.

1.  Zum  Ankauf  dreijähriger,  vorkommendenfalls
auch  vierjähriger  Remonten  sollen  in  diesem
Jahre  im  Regierungsbezirk  Stettin  die  nachbezeichneten

  öffentlichen  Märkte  abgehalten

werden:
Am  17.  April  33°  N.  in  Demmin
„  19.  April  830  V.  „  Treptow  a.  d.  Tollense
„  20.  „  8%°%  V.  „  Anklam
„  20.  235  N.  „  Karnin,

Kreis  Usedom-Wollin

„  5.  „  90  V.  ,  Treptow  a.  Rega