Sonder-Amtsblatt
der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.

 

Ausgegeben  am  7.  April  1915.

 

Ausführungsbestimmungen
zur  Beschlagnahme  der  deutschen  Schafschur  1914/15.

Durch  Verfügung  des  stellvertretenden  Königlichen  Generalkommandos  sind  die  Wollen  der
deutschen  Schafschur  1914/15,  d.  h.  die  seit  dem  1.  Oktober  1914  in  Deutschland  geschorenen  oder  noch
zu  scherenden  Wollmengen  beschlagnahmt  worden,  gleichviel,  ob  sie  sich  noch  auf  den  Schafen  oder  bei
den  Schafhaltern  oder  an  sonstigen  Lagerstellen  befinden,  ebenso  wie  das  Wollgefälle  von  deutschen  Schaffellen,
  das  sich  bei  den  deutschen  Gerbereien  oder  sonstigen  Lagerstellen  befindet.

Die  Verwendung  der  beschlagnahmten  Wollbestände  wird  wie  folgt  geregelt:

Die  in  der  Beschlagnahmeverfügung  getroffene  Bestimmung  betreffs  Verbots  des  Weiterverkaufs
wird  hierdurch  aufgehoben,  jedoch  darf  die  Wolle  nur  für  Kriegslieferungen  verwendet  werden.  Kriegslieferungen
  im  Sinne  dieser  Verfügung,  also  erlaubte  Lieferungen,  sind  ausschließlich  Lieferungen,  die  über
eine  der  nachstehend  aufgeführten  Wäschereien  geleitet  werden:

Bischweiler  Carbonisieranstalt  und  Wollwäscherei,  A.  G.,  vormals  E.  Lix,  Bischweiler,
Kreis  Hagenau  /  Els.  ·

Bremer  Wollkämmerei,  Blumenthal,  Prov.  Hannover,

Wollwäschervereinigung,  Carl  Netz  &amp;  Co.,  Breslau,

H.  Katz  Sohn,  Cassel,

Mosbacher  &amp;  Cie.,  Cassel,

Emil  Rubensohn  &amp;  Co.,  Cassel-Bettenhausen,

Woll-Wäscherei  und  Kämmerei  Döhren  Hannover,  Hannover-Döhren,

Vogtländische  Carbonisieranstalt  A.  G.,  GrünLengenfeld  i.  V.,

Kirchhainer  Wollwäscherei  G.  m.  b.  H.,  Kirchhain  (N.-L.),

Ostpreußische  Dampf-Wollwäscherei  A.  G.,  KönigsbergOstpr.,

Leipziger  Wollkämmerei,  Leipzig,

Bremer  Wollwäscherei,  Lesum)Bremen,

G.  A.  Weller,  Leutersbach  Kirchberg  i.  S.  ,

Mylauer  Wollkämmerei  Georgi  K&amp;  Co.,  G.  m.  b.  H.,  Mylau  Vogtland,

Woll-Wäscherei  und  Carbonisieranstalt  Neuhütte,  Gebr.  Lenk,  Neuhütte  Lengenfeld,

Deutsche  Wollentfettung  A.  G.,  Oberheinsdorf'f/Reichenbach  i.  V.,

Rothenburger  Wollwäscherei  Carl  Heine,  Rothenburg  Oder,  Z  Z

Wollwäscherei  und  Carbonisieranstalt  Fr.  W.  Schreiterer,  Unterheinsdorf/Reichenbach  i.  V.

Diese  Wäschereien  sind  durch  die  Heeresverwaltung  verpflichtet  worden,  die  Wäsche  der  zugeführten
Wollmengen  zu  den  mit  ihnen  vereinbarten  Tarifsätzen“)  zu  bewirken  und  für  Uberwachung  der  endgültigen
  Ablieferung  an  solche  inländische  Fabrikanten,  die  die  Wolle  zu  Heereslieferungen  verarbeiten,
zu  sorgen.  Die  Wäschereien  unterstehen  der  dauernden  Uberwachung  durch  die  Kriegs-Rohstoff-Abteilung
des  Kriegsministeriums.

*)  A  0,25  für  1  kg  auf  gewaschenes  Produkt  gerechnet  einschl.  Sortierung  bis  zu  20  %  Unter=  und  Nebensorten  und
4  0,05  Zuschlag  für  1  kg  auf  gewaschenes  Produkt  bei  Sortierung  über  20  %  Unter=  und  Nebensorten.  Sofortige  Barzahlung
  ohne  jeden  Abzug.  Verpackung  zu  Lasten  des  Empfängers.

 