201)  Vorladung.
Zur  Feststellung  der  Entschädigung  für  die  in  nachstehender  Nachweisung  bezeichneten  Grundstücke  habe  ich  Termin  auf

 

W*  Gegenwärtige  Kataster-Des
  Eigentümers-  bäuch,  Seitherige  Katasterbezeichnung  bezeichnung  der  zu  ent-*“
  eignenden  Flächen  Bemer-8

  Flaͤchen-  kungen
inhalt
—
S

Name,  Vorname,
Stand

Brl

Lage!  Kultur  Flächen
—  ha  a  lm
8  9  10

Graf  von  Redern,  Görlsdor167|Fried-  An#  Wiese  194/1130|  Fried-½4  1179
Wilhelm  Heinrich  richsthal  der  Oder  richsthal  2
16681l13s|85
2
16
2
4  Wasser  19280  168  8  50)  dauernd  zu
.  .4  beschränken
21781  An  Wiese  39|53/|40  2  105018
der  Welse  78
109  89%4
78
82  das.  Wasser  5180  110  167
82
881  das.  J  Wiese  112140  111½2  60  ss
83
83  das.  Wiese  1121  .07  112  7911
83

1171  68|17  zu  entziehen
83

Alle  an  diesen  Grundstüchen  Berechtigten  werden  aufgefordert,  in  dem  Termin  zu  erscheinen  und  unter  Beibringung  der
erforderlichen  Beweismittel  ihre  Rechte  wahrzunehmen.  Bei  ihrem  Ausbleiben  wird  ohne  ihr  Zutun  die  Entschädigung  festgestellt  und
wegen  Auszahlung  oder  Hinterlegung  derselben  verfügt  werden.  ·
Stettin,  den  19.  April  1915.  Der  Enteignungs-Kommissar.  Hennig,  Regierungsrat.  Königliche  Regierung.

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