Sonderamtsblatt
der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.

Ausgegeben  am  26.  April  1915.

 

 

Die  Pommersche  Ersatz-Train-Abteilung  Nr.  2  wird  am  30.  April  1915  in  der  Zeit  von
7  bis  12  Uhr  vorm.  auf  dem  Hester=  und  Els-Bruch  mit  der  Schußrichtung  auf  den  Dammschen  See
ein  Schießen  mit  scharfer  Munition  abhalten.

Während  des  Schießens  wird  das  Gelände  für  den  Verkehr  durch  Posten  der  Ersatz-Train-Abteilung
  abgesperrt  werden.  Der  Gefahrbereich  auf  dem  Dammschen  See  erstreckt  sich  etwa  von
Berglands-Werder  nach  der  Nordspitze  der  Sallun-Wiesen  und  wird  durch  rote  Flaggen  gekennzeichnet
werden.

Das  Betreten  bzw.  Befahren  des  gesperrten  Geländes  ist  wegen  der  damit  verbundenen  Lebensgefahr
  verboten.

Stettin,  den  23.  April  1915.
Der  Regierungs-Präsident.

In  Vertretung:
von  Seebach.

 

Schriftleitung  im  Bureau  der  Königlichen  Regierung.  Druck  von  F.  Hessenland  G.  m.  b.  H.,  Stettin.