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genommen,  sofern  nicht  die  ortsübliche  Bekanntmachung
  allein  durch  diese  Satzung  vorgeschrieben
  ist.

827.

Der  Eintritt  neuer  Genossen  und  das  Ausscheiden
  von  Genossen  kann,  soweit  nicht  eine  rechtliche
  Verpflichtung  vorliegt,  im  Wege  der  Vereinbarung
  zwischen  den  Aufzunehmenden  oder  Ausscheidenden
  und  dem  Vorstand  erfolgen.  Die  Vercinbarung
  bedarf  der  Genehmigung  der  Aussichtsbehörde.


28

8  268.

Satzungsänderungen  können  außer  durch
Beschluß  der  Mitgliederversammlung  (8  18  Nr.  5)
auch  von  dem  Minister  für  Landwirtschaft,  Domänen
  und  Forsten  angeordnet  werden.

Berlin,  den  21.  April  1915.

Der  Minister
für  Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten.
Im  Auftrage:

Wesener.
228)  Bekanntmachung.
Versendung  von  Paheten  während  der
Pfingstzeit.

 

Die  Versendung  mehrerer  Pakete  mit  einer
Pakeikarte  ist  für  die  Zeit  vom  17.  bis  einschließ- 



nicht

Lestatte.

erlin,  den  2.  Mai  1915.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Postamts.
Im  Auftrage:

Kobelt.

229)

Behanntmachung.
Nachdem  das  Verzeichnis  der  Wasserläufe
zweiter  Ordnung  nach  vorheriger  Bekanntmachung
gemäß  §  5  des  Wassergesetzes  vom  7.  April  1913

lich  22.  Mai  auch  im  inneren  deutschen  Verkehr

in  den  beteiligten  Bezirken  öffentlich  ausgelegen  hat
und  die  gegen  das  Verzeichnis  erhobenen  Einwendungen
  im  Beschluß=  bzw.  Beschwerdeverfahren  erledigt

  sind,  wird  dieses  Verzeichnis  hiermit  endültig

  festgestellt.

Das  Verzeichnis  ist  bei  der  Wasserbuchbehörde

Stettin,  den  5.  November  1914.
Der  Oberprästdent.

von  Waldow.

(Bezirksausschuß  zu  jedermanns  Einsicht  offen  geegt.


des  Königlichen  Regierungspräsidenten
resp.  der  Königlichen  Regierung.

280)  Remonteankauf  für  1915.
1.  Zum  Ankauf  dreijähriger,  vorkommendenfalls
auch  vierjähriger  Remonten  sollen  in  diesem

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

231)  A.  Preise  wichtiger  Lebens=  und  Verpflegungsmittel  im
Hülsenfrüchtel!)  Eßkar=2
  Hawel  in  größeren  Mengen  im  Kleinhawpel  .  HÄUVJNIWJUZHMU
z  Name  Erbsen  Speise-  Erbsen  Speise=55
  der  (Gelbe)  bohnen  Linsen  (gelbe)  bohnen  Linsen  alte  neuer)
3  z.  Kochen  (weiße)  z.  Kochen  (weiße)  -
.  -  .
»Z-  Stadt  Es  kosten
&amp;  je  100  kg.  je  1  kg  je  100  kg
————1EUEJENZZ1
1Stettin  105—  115113  HO0  —  —
2  JAltdamm  ...  ...  ...  100  —  110  —  110—  118  150  15011——  —
3Ankleon  1090—  105—  105  120  120  120  9—  .–—
4Cammin  i.  Pom.  .  ..  ————-———————«——  8————
5Demmin-....·......  97—————116  120———1060——
6Greifenberg  i.  Pm.100  20SDO
7  reifenhaggen  ———10  120  —2Z2
8  Labbe  100—  100  —  ——  110  1+  ——  9—  .—
9Naugard  100  —  120—  —  120  —  J1  ——
10  Pasewalllk  ...  80  100  —  120  1—  120  1400  10—  ——
11  Porigz  .  .  ...  SSOQO  —  —
12  Stargard  i.  Pom.  .  .  100  110  -  180  —  110  120  140  9—  —
13  Treptow  anKk  .  ..  65—  50—  65—  1HHO  —f5  70  9—
14  Wollin  i.  Pom.  .  .  .  ..  —  —  —  —  —  1081  ——  ——  960  —

 

 

 

 

Ungeschält

2)  Nur  in  den  M

 

 

 

 

 

onaten  Juni,  Juli  und  August.

 

 