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Jahre  im  Regierungsbezirk  Stettin  die  nachbezeichneten

  öffentlichen  Märkte  abgehalten
werden:

Am  5.  Juni  99  V.,  Treptow  a.  Rega
5.

Wollin,

„  20  N.  in
Kreis  Usedom-Wollin

7.  „  730  V.  „  Plathe,
Kreis  Regenwalde
7.  „  106°%  V.  „  Naugard
8.  „  76°  V.,  Dölitz  (Pomm.).
.Die  angekauften  Pferde  werden  sofort  abgenommen

  und  gegen  Quittung  bar  oder  mittels
Schecks  bezahlt.

uPferde  mit  Hauptmängeln,  die  gesetzlich  den

Kauf  rückgängig  machen,  sind  vom  Verkäufer
gegen  Erstattung
Unkosten  zurückzunehmen,  desgleichen  Pferde,
die  sich  während  der  ersten  45  Tage  nach  dem
Tage  der  Einlieferung  in  das  Depot  usw.  als
Klophengste  erweisen.  Die  gesetzmäßige  Gewährsfrist

  wird  für  periodische  Augenentzündung

6  (innere  Augenentzündung,  Mondblindheit)  auf
28  Tage  nach  dem  Tage  der  Einlieferung  in

das  Depot  usw.  verlängert.

Zur  Anzeige  eines  Hauptmangels  an  den

Verkäufer  nach  §  485  B.  G.  B.  ist  nicht  nur
die  Remontierungskommission  berechtigt,  die
den  Kauf  abgeschlossen  hat,  sondern  auch  das

des  Kaufpreises  und  der

 

Depot  oder  der  Truppenteil  usw.  bei  dem  sich
das  bemängelte  Pferd  befindet.

Verkäufer,  die  Pferde  vorführen,  die  ihnen

nicht  Senthc  gehören,  müssen  sich  gehörig

ausweisen  können.

Der  Verkchufer  ist  verpflichtet,  jedem  verkauften

Pferde  eine  neue,  starke,  rindlederne  Trense
mit  glattem,  starkem,  einfach  gebrochenem  Gebiß
(keine  Knebeltrense)  und  eine  neue  Kopfhalfter
von  Leder  oder  Hanf  mit  mindestens  2  Meter
langen  Stricken  unentgeltlich  mitzugeben.

7.  Zur  Feststellung  der  Abstammung  der  Pferde

8.

sind  die  Deck=  und  Füllenscheine  mitzubringen.
Auch  werden  die  Verkäufer  ersucht,  die

Schweife  der  Pferde  nicht  übermäßig  zu  beschneiden

  und  die  Schwanzrübe  nicht  zu  verkürzen.



Vorstehende  Ankaufsbedingungen  gelten  auch

für  nichtöffentliche  Märkte.  «

Berlin,  den  4.  März  1915.

Kriegsministerium.
Remonte-Inspektion.

Vorstehende  Bekanntmachung  wird  hiermit  zur
allgemeinen  Kenntnis  gebracht.
Stettin,  den  10.  März  1915.

Regierungsbezirk  Stettin  im  Monat  April  1915.

Der  Regierungspräsident.
In  Vertretung:
von  Seebach.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

toffeln  Heu  Stroh  .
im  Kleinhandel  Eß-Voll-[ühnerRoß=–
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