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B.  Sonstige  Warenpreife,  die  im  Laufe  des

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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25  Name  ç  ç  6  bror  Faden-  “  weizen-  Gersten-Weizen
  Roggen]  Weizen  Roggen  Zusatz  nudeln
2  der  1  .  5  Pon  eln  graupen
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5  Stadt  Hawdel  2ugee  im  Kleinhandel.!  uach  ß
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S  Es  kosten  ·  ;  ·  -
jelookginÆ  Es  kostet  ein  Kilogramm  in
1Stettn  45.—  8—  70  60  100  42  150  100  125  90
#Altdam..  45—  38—  50  40  60  44  120  100  90  100
31  Anklam  ..  .  .  .  .  ..  40—  3350  55  42  67  33  140  120  120  120
4Cammin  i.  Pom]  37—4,50  50  44  —  34  1120  100  —  100
5  Demmin  .  ..  .  .  ..  38,  —  3383,60  44  40  50.  32  140  140  140  120
6|Greifenberg  i.  P.39—  33—  50  40  50  —  160  140  —  130
7  Greifenhagen  42,6036,  -62  40  80  40  120  80  80  80
8  Labes  40,  -34,  —  40  34  —  —  120  80  —  1  70
9Naugard  —,—  55  40  67  36  140  120  —  120
10  Pasewalk  .  .  .  ...  42.—  36—  48  44  70  37  120  120  1201
11|  Pyritz  38,25  33—  80  60  —  70  160  120  120  130
12  Stargard  i.  Pom.  389,20  33,20  50  40  63  38  120  120  130  120
131  Treptow  a.  R.  .  60,  -  40,  -  50  40  70  35  120  70  —  80
14|  Wollin  i.  Pm.  42.—37—  50  38  50  35  80  120  —  100
Stettin,  den  10.  Mai  1915.
232)  Bekanntmachung.  anderer  Behörden.
Gemäß  der  Verordnung  vom  13.  Juli  189233)  Bekanntmachung.

zur  Ausführung  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistungen
  für  die  bewaffnete  Macht  im  Frieden  in
der  Fassung  des  Gesetzes  vom  24.  Mai  1898  —
zu  §  9  —  werden  hiermit  die  für  die  Vergütung
verabreichter  Fourage  maßgebenden  Durchschnitte  der
höchsten  Tagespreise  für  Hafer,  Heu  und  Stroh  mit
einem  Aufschlag  von  fünf  vom  Hundert  für  den
Monat  April  1915  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht.

 

 

 

 

Der  Preis  beträgt  für
Name  50  kg.

des  H

S  eu

S  afer  Stroh
HHauptmarktortes  Haf  altes  nuss

—  —  1=Stettin.
  lios  44  2  63
2  Demmm.515  25
3|  Pasewalk  4

 

 

 

 

 

 

*)  Nur  in  den  Monaten  Juni,  Juli  und  August.
Stettin,  den  10.  Mai  1915.

Der  Regierungspräsident.

Das  zur  Oberförsterei  Warnow  gehörige
Forstgut  Wollmirstädt  auf  der  Insel  Wollin
soll  vom  1.  Juli  d.  Is.  ab  auf  18  Jahre  öffentlich
  meistbietend  verpachtet  werden,  wozu  ich  einen
Termin  auf

Freitag,  den  28.  Mai  1915,  vorm.  10  Uhr
in  meinem  Geschäftszimmer  hierselbst  anberaumt  habe.

Die  Pachtstücke  bestehen  aus:

0,850  ha  Hof=  und  Baustelle,
0,970  „  Garten,
58,280  „  Acker,
5,089  „  Wiesen,
7,141  „  Weiden,
208,836  „  Waseerstücke,
2,301  „  Gräben  und  Wege
zusammen  284,167  ha.

Die  Entscheidung  darüber,  ob  der  Zuschlag
überhaupt  zu  erteilen  sei,  sowie  die  Auswahl  unter
den  drei  Bestbietenden  bleibt  der  Königlichen  Regierung
  in  Stettin  vorbehalten.

Die  Bieter  haben  tunlichst  schon  vorher,
spätestens  aber  im  Termine  vor  dem  Unterzeichneten
den  Nachweis  über  den  eigentümlichen  Besitz  von
30  000  X¾  disponiblen  Vermögens  sowie  über  ihre
persönliche  Qualifikation  als  Landwirt  und  Fischerei- 



verständiger  zu  führen.