194

seit  1.  April  1913  Lit.  B.  Nr.  1878.  Lit.  C.
Nr.  16511.  16579.  Lit:  D.  Nr.  5952.
9579.  13219.
b)  3½%ige  Rentenbriefe:

seit  1.  April  1904  Lit.  K.  Nr.  147.

seit  1.  April  1910  Lit.  J.  Nr.  507.

seit  1.  April  1911  Lit.  J.  Nr.  721.  -

seit  1.  Oktober  1911  Lit.  G.  Nr.  589  Lit.  K.
Nr.  86.  -

seit  1.  April  1912  Lit.  J.  Nr  516.  947.

seit  1.  Oktober  1912  Lit.  G.  Nr.  587.  Lit.  H.
Nr.  1950.  Lit.  J.  Nr.  722.  Lit.  K.  Nr.
295.  309.  .  .

seit  1.  April  1913  Lit.  G.  Nr.  2036.  Lit.  H.
Nr.  1867.  Lit.  J.  Nr.  853.  Lit.  K.
Nr.  293.

Die  ausgelosten  Rentenbriefe  werden  den  Inhabern
  derselben  mit  der  Aufforderung  gekündigt,
den  Kapitalbetrag  gegen  Rückgabe  der  Rentenbriefe
und  zwar:

zu  1  mit  den  Zinsscheinen  Reihe  9  Nr.  3/16,
zu  II  mit  den  Zinsscheinen  Reihe  I  Nr.  5/16,
und  Erneuerungsscheinen,
zu  III  mit  den  Erneuerungsscheinen,
vom  1.  Oktober  1915  ab  bei  unserer  Kasse
hierselbst,  Augustaplatz  5,  oder  bei  der  Königlichen

Rentenbankkasse  zu  Berlin  —  Klosterstr.  761  —  in

Empfang  zu  nehmen.  .

om  1.  Oktober  1915  ab  hört  die  Verzinsung
dieser  Rentenbriefe  auf.  Inhaber  von  ausgelosten
und  gekündigten  Rentenbriefen  können  die  einzulösenden
  Rentenbriefe  unter  Beifügung  einer
Quittung  durch  die  Post  an  die  vorgenannten  Kassen

einsenden,  worauf  auf  Verlangen  die  Ubersendung

des  Barbetrages  auf  gleichem  Wege  auf  Gefahr  und
Kosten  des  Empfängers  erfolgen  wird.

In  dem  Verzeichnisse  sind  auch  die  Nummern
der  bereits  seit  2  Jahren  rückständigen  Rentenbriefe.
welche  noch  nicht  zur  Zahlung  vorgelegt  sind,  abgedruckt.
  Die  Inhaber  der  betreffenden  Rentenbriefe
  werden  zur  Vetmeidung  ferneren  Zinsverlustes
an  die  Erhebung  ihrer  Kapitalien  erinnert.

Stettin,  den  14.  Mai  1915.  ç

Königliche  Direktion  der  Rentenbank.

2652)  Bekanntmachung.
Nachstehende  Verhandlung:
Verhandelt:

Stettin,  den  14.  Mai  1915.

Nach  Vorschrift  der  §§  46/48  des  Rentenbankgesetzes
  vom  2.  März  1850  und  §  42
der  Geschäftsanweisung  für  die  Königlichen
Direktionen  der  Rentenbanken  vom  12.  Juli
1850  sollen  heute  bei  Gelegenheit  der  Rentenbrief-Auslosung
  die  früher  ausgelosten  und
bezahlten  4%  gen  und  3  ½/2#%/  igen  Pommerschen
  Rentenbriefe  nebst  den  mit  diesen  zurück- 



elieferten,  nicht  mehr  fälligen  Zins=  und
Hrenerungsscheinen  vernichtet  werden.

Diese  Papiere  sind  in  dem  anliegenden
vorschriftsmäßig  bescheinigten  Verzeichnisse  nachewiesen
  und  gelangen  nach  demselben  zur
Vernichtung:

 

110  Stück  Lit.  A  zu  3000  #=  330000
32  „  „  B,  1500  „  =  48000  „
162  „  „  C,  300  „  =  48600  „
164  „  „  P„  75  „  =  12300  „
10  „  „  E,  30  „  =  300  „
47  „  7  F  ½  3000  „  —  141.000
13  „  „  6,  1500  „  =  19  500  „
29  „  *  H  „  300  „:  8  700
22  „  „  7  „  75  „  -.  1  650  „
6  7„  „  K  „  30  „—  180  l
35  „  „  L,  3000  „  =  105  000  „
10  „  „  M  „  1500  „  —  15.000  7“
24  ½  ½„  N  „  300  „  7  200  i
14  „  „  0,  75  „  =  1050  „
10  „  ½  P  7„  30  —  300  „
1  „  “*  AA  »  3000  „  —  3  000  „
5  „  „  CC,„  300  „  =  1  500  „
2  „  „  DD  „  75  „  —  150  „
3  /-  »  «  30  —  90  v
1  »  „  ½%  3000,  —  3000  l
10  „  „  „  300,  —  3000
7  7  ½%  „  75  „  525  l*
4  „  *-  KK  »  30  „  120
*721  Stück  ürrr  .  .  ...  750  165  MA

nebst  Zins=  und  Erneuerungsscheinen.

Diese  Rentenbriefe,  Zins=  und  Erneuerungsscheine
  wurden  in  Gegenwart  er  Unterzeichneten
heute  durch  Feuer  vernichtet,  was  durch  Vollziehung

  der  Vernichtungsvermerke  auf  den  anliegenden
  Verzeichnissen  und  dieser  Verhandlung
besheinigt  wird.

der  der  r  nD  Die  Provinhial  Landtagsder
  Rentenbank.  nich  nen  hr  rna
Benecke,  iised
Provinzial-Rentmeister-  we  ·
Der  Notar.

Rentenbank-Buchhalter.
Pantzlaff.  Müller.
wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht.
Stettin,  den  14.  Mai  1915.
Königliche  Direktion  der  Rentenbank.

anderer  Behörden.

2583)  Am  1.  Juni  1915  wird  der  zwischen  den
Stationen  Colbitzow  und  Tantow  rechts  der  Bahnstrecke
  Stettin—Berlin  :  gelegene  Bahnhof  Rosow,
welcher  bisher  dem  Personen-,  Gepäck-,  Tier=  und
Wagenladungsverkehr  diente,auch  für  die  Abfertigung
von  Stückgütern  eröffnet  werden.