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2.  Erziehungsanstalt  Wabern:

Knaben  evangelischer  Konfession  aus  den  Provinzen
  Hessen-Nassau,  Sachsen,  Hannover,  Brandenburg
  einschließlich  Berlin  und  Rheinprovinz.

Die  beiden  Anstalten  haben  sich  gegenseitig
auszuhelfen.  ·

3.  Erziehungsanstalt  Conradshammer:

Knaben  katholischer  Konfession  aus  den  Provinzen
  Ostpreußen,  Posen,  Westpreußen,  und  Brandenburg.


4.  Erziehungsanstalt  Steinfeld:

Knaben  katholischer  Konfession  aus  den  Provinzen
  Brandenburg  einschließlich  Berlin,  Sachsen,
Hannover,  Westfalen,  Hessen-Nassau  und  Rheinprovinz.


262)  Bekanntmachung.

Unter  Bezugnahme  auf  meine  Bekanntmachung
vom  22.  September  v.  Js.  wird  bekannt  gegeben,
daß  die  Überwachung  der  Hedwigshütte,
Anthracit-,  Kohlen=  und  Kokeswerke
James  Stevenson,  A--G.,  in  Stettin
nach  Maßgabe  der  Bundesrats-Verordnung  vom
4.  September  v.  Js.  heute  aufgehoben  worden  ist.

Stettin,  den  22.  Mai  1915.

Der  Regierungs-Präsident.
von  Schmeling.

263)  Einfache  und  billige  Verfahren
zur  Aufbewahrung  von  gepöbkelten  und.
geräucherten  Fleischdauerwaren.

Die  Aufbewahrung  von  gepökelten  oder  geräucherten
  Fleischdauerwaren  für  längere  Zeit  bietet
dort,  wo  die  geeigneten  luftigen  und  trockenen
Räume  hierfür  zur  Verfügung  stehen,  keinerlei
Schwierigkeiten.  Anders,  wenn  solche  Räume
fehlen,  oder  wenn  diese  Fleischdauerwaren,  wie  im
einzelnen  Haushalt,  in  Räumen  mit  anderen
Lebensmitteln  zugleich  aufbewahrt  werden  müssen
und  dadurch  den  verschiedensten  äußeren  Einflüssen
ausgesetzt  sind,  wie  dem  Verstauben,  der  Ablagerung
von  Fliegeneiern,  der  Einwirkung  von  Lufk  und
Feuchtigkeit,  sowie  von  Keimen  aus  der  Luft,  wodurch
  die  Waren  ranzig  oder  weich  werden  oder  in
Fäulnis  übergehen  können  usw.  .  Um  die  Fleischwaren
  vor  diesen  äußeren  Einflüssen  zu  schützen,
sind  bereits  verschiedene  Verfahren  empfohlen  worden,
so  z.  B.  das  Eintauchen  in  schmelzbare  Massen,
die  innerhalb  kurzer  Zeit  erstarren  und  die  Ware
von  ver  Luft  vollständig  abschließen.  Weniger  bekannt
  dürften  zwei  einfache  und  billige,  vom  gesundheitlichen
  Standpunkt  völlig  unbedenkliche  Verfahren
  sein,  mit  denen  man  besonders  in  Belgien
seit  Jahren  gute  Erfahrungen  gemacht  hat.  Diese
beiden  Verfahren  bestehen  in  dem  Verpacken  von
Fleischdauerwaren  —  gepökeltem  oder  geräuchertem

 

 

 

Fleisch  —  in  abgelöschtem  Kalk  oder  in  Holzasche.
  Voraussetzung  für  die  Haltbarkeit  der  so
behandelten  Waren  ist,  daß  sie  sich  vor  dem  Einlegen
  in  Kalk  oder  Holzasche  in  einwandfreiem  Zustande
  befinden;  denn  wenn  die  Waren  bereits  angefangen
  haben  zu  verderben,  so  vermögen  diese
Verfahren  dies  nicht  hintanzuhalten.  Nach  zuverlässigen
  Mitteilungen  aus  Belgien  erfahren  gut  geräucherte
  Waren  durch  das  Kalkverfahren  keine
nennenswerte  Veränderung  der  äußeren  Beschaffen- 



heit  und  des  Geschmacks;  dagegen  wird  die  äußere

Schicht  nur  gepökelter  Waren  in  geringem  Maße
verändert,  so  daß  sie  vor  dem  Genuß  durch  Abschneiden
  oder  Abschaben  Tentfernt  werden  muß.
Beim  Einlagern  von  nur  gepökelter  Ware  hat
man  also  mit  einem  geringen  Verlust  zu  rechnen.
Mit  dem  Holzascheverfahren  sind  in  Belgien  die
besten  Ergebnisse  selbst  bei  sehr  langer  Aufbewahrung
  von  Fleischwaren,  die  durch  Pökeln  oder
durch  Pökeln  und  Räuchern  konserviert  worden
waren,  erzielt  worden.

Die  Einlagerung  von  geräucherten  oder
gepökelten  Fleischdauerwaren,  die  sich  in  völlig
trochenem  Zustand  befinden  müssen,  iin:  Kalkpulver
  oder  Holzasche  wird  zweckmäßig  folgendermaßen

  vorgenommen:

Man  legt  auf  den  Boden  eines  Behälters
(Faß,  Tonne,  Kiste  usw.)  zunächst  eine  nicht  zu

dünne  Schicht  abgelöschten  Kalkpulvers  oder  Holzasche;

  alsdann  werden  die  trockenen  für  die
Aufbewahrung  bestimmten  Fleischwaren  einzeln  so
auf  dem  Kalk  oder  der  Holzasche  ausgebreitet,  daß
die  einzelnen  Stücke  sich  nicht  berühren;  sodann
bedeckt  man  diese  wiederum  mit  einer  nicht  zu
dünnen,  mindestens  aber  10  em  starken  Schicht

der  genannten  Mittel  und  wechselt  mit  dem  Aufschichten

  der  Fleischwaren  einerseits  und  des  Kalkpulvers
  oder  der  Holzasche  anderseits  ab,  bis  der
Behälter  voll  ist.  Die  oberste  Fleischschicht  wird
mit  einer  besonders  starken  Kalk=  oder  Holzascheschicht
  bedeckt.

Durch  zeitweiliges  Entnehmen  eines  Fleischstückes
  aus  dem  Behälter  wird  man  sich  zweckmäßig
von  dem  Zustand  der  Waren  überzeugen.  Die  so
hergerichteten  Behälter  müssen  an  einem  trockenen
kühlen  Orte  aufbewahrt  werden.  .

Das  Kalkpulver  kann  leicht  von  jedermann
durch  schwaches  Anfeuchten  von  gebranntem  Weißkalk
  mit  Wasser  hergestellt  werden,  wobei  dieser
unter  Erwärmung  in  ein  trockenes  Pulver  zerfällt.

 

Vorstehende  Notizen  bringe  ich  hiermit  zur
öffentlichen  Kenntnisnahme.
Stettin,  den  26.  Mai  1915.
Der  Regierungspräsident.
In  Vertretung:
von  Seebach.