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270)  Bekanntmachung.

Zur  Verpachtung  der  Sommerfischerei  in
den  Oderströmen,  dem  Papenwasser,  im  Haff,  in
der  Diedenow,  Swine,  Peene  nebst  Achterwasser
und  den  angrenzenden  Gewässern  nach  dem  Pachttarif
  auf  das  Pachtjahr  vom  1.  Juni  1915  bis
dahin  1916  sind  folgende  Termine  angesetzt:

Mittwoch,  den  9.  Juni,  vormittags  9  Uhr,
in  Easehurg  im  Zäpernick'schen  Gastause,


—  den  10.  Juni,  vormittags
9  Uhr,  in  Wollin  in  Kädings  Hotel,
Freitag,  den  11.  Juni,  vormittags  9  Uhr,

in  Cammin  im  „Wallfisch“,
Dienstag,  den  15.  Juni,  vormittags  9  Uhr,
in  Stepenitz  beim  Gastwirt  Hannebohm,
Mittwoch,  den  16.,  bis  Freitag,  den  18.
Juni,  vormittags  9  Uhr,  in  Stettin,
Unterwiek,  bei  Kohlhein,  «
Sonnabend,  den  19.  Juni,  vormittags

9  Uhr,  in  Neuwarp  in  Rupnows
Hotel,
Dienstag,  den  22.  Juni,  vormittags

9  Uhr,  in  Karnin  im  Gentz'schen  Gasthause,



Mittwoch,  den  23.  Juni,  vormittags
9  Uhr,  in  Lassan  im  Gasthause  „Zum
Deutschen  Kaiser“,

Donnerstag,  den  24.  Juni,  vormittags
9  Uhr,  in  Wolgast  in  der  Schifferhalle,


Freitag,  den  25.  Juni,  vormittags  9  Uhr,
in  Balm  im  Döhring'schen  Gasthause.
In  diesen  Terminen  sind  die  zu  pachtenden
Fanggeräte  nach  Art  und  Zahl  anzumelden.

Die  Pachtbeträge  sind  im  voraus  ganz,  von

denjenigen  Pachtbeträgen  für  die  Tucker=  und
Taglerfischer,  welche  über  100  /4  betragen,  nur  die
erste  Hälfte  sofort  bei  Empfang  des  Fischereischeins,
  die  andere  Hälfte  am  1.  Dezember  dieses
Jahres  zu  zahlen.

Es  werden  nur  solche  Fischer  zur  Pachtung
zugelassen,  welche  sich  durch  Vorlegung  ihrer  Fischereischeine
  aus  den  letzten  fünf  Jahren  legitimieren.

Gleichzeitig  werden  auch  Fischereischeine  auf
Angelruten  ausgegeben,  in  Stettin  jedoch  nur  am
letzten  Verpachtungstage.

Swinemünde,  den  12.  Mai  1915.

Der  komm.  Oberfischmeister.
ischer.

 

271)  Bekanntmachung.
Durch  Beschluß  des  Kreisausschusses  vom
16.  April  1915  sind  im  Einverständnis  mit  den
Beteiligten  auf  Grund  des  §.  2  Nr.  4  der  Landgemeindeordnung
  vom  3.  Juli  1891  die  Parzellen
110  und  111  des  Kartenblatts  1  der  Gemarkung

817  818

Camminke,  sowie  die  Parzellen  380,  462  und  465

des  Kartenblatts  2  derselben  Gemarkung  in  einer
Gesamtgröße  von  15.35,20  ha  von  dem  Forstgrundbezirk
  Friedrichsthal  abgetrennt  und  mit  dem
Landgemeindebezirk  Camminke  vereinigt.
Swinemünde,  den  19.  Mai  1915.
Der  Vorsitzende  des  Kreisausschusses  in
Swinemünde.

Personalnachrichten.

Im  Kreise  Demmin  ist  für  den  Standesamtsbezirk
  Treptow  a.  Toll.  der  Sparkassengegenbuchführer
  Schulz  in  Treptow  a.  Toll.  zum  Stellvertreter
  des  Standesbeamten  ernannt.

Die  durch  Versetzung  des  bisherigen  Inhabers
erledigte  Försterstelle  Bahren  bruch  in  der  Oberförsterei
  Friedrichswalde  ist  vom  1.  Juli  d.  Is.  ab
dem  Förster  Harmuth  übertragen  worden.

Personalveränderungen

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beim  Königlichen  Provinzi  ch  gi  von  Pommern.
Versetzt  bezw.  berufen  sind:
Oberlehrer  Schuß  vom  Lyzeum  in  Stolp  i.  Pomm.
zum  Direktor  des  Lyzeums  in  Pnritz,
Wissenschaftlicher  Hilfslehrer  Martin  Schulz  von
der  Realschule  i.  E.  in  Bergen  zum  Oberlehrer
  an  dieselbe  Anstalt,
Kandidatin  des  höheren  Lehramts  Eisenmenger
zur  Oberlehrerin  an  das  Lyzeum  in  Friedens-O#.u



Kommissarischer  Präparandenlehrer  Zumach  von
der  Seminar-Präparandenanstalt  in  Prritz
zum  staatlichen  Präparandenlehrer  an  diese
Anstalt.
In  den  Ruhestand  versetzt  ist:

der  Technische  Lehrer  Paul  Ulbrich  am  Gymnasium
  in  Köslin.

Auf  dem  Felde  der  Ehre  sind  gefallen:

Seminardiener  Bengs  in  Pnritz,  Taubstummenhilfslehrer

  Lenz  in  Stettin,  Präparandenlehrer
  Brehmer  in  Dramburg,  Gymnasial-Oberlehrer
  Dr.  Pfeil  in  Stargard  i.  Pomm.

 

Scriftleitung  im  Bureau  der  Königlichen  Regierung  in  Stetin.  Druck  von  F.  Hessenland  G.  m.  b.  H.  in  Siektin.
Hierbei  der  „Offentliche  Anzeiger"  und  „Sonderbeilage  zum  Offentlichen  Anzeiger  des  Regierungs-Amtsblatts“.