Sonderamtsblatt
der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.

 

Ausgegeben  am  31.  Mai  1915.

 

Bekanntmachung.

Am  24.  Mai  d.  Js.,  morgens,  kurze  Zeit  nach  Mitternacht,  sind  auf  dem  Wege  nach  Lindenhof
das  Dienstmädchen  Jda  Lehmann  und  der  Fleischergeselle  Kalkowski,  beide  aus  Stettin,  überfallen
und  durch  Hiebe,  vermutlich  vermittels  eines  Beiles,  tödlich  verletzt=  worden.

Das  Dienstmädchen  Ida  Lehmann  ist  bereits  am  27.  d.  Mts.  ihren  Verletzungen  erlegen.

Der  Zustand  des  Kalkowski  ist  hoffnungslos.

Ich  setze  hiermit  für  die  Ermittelung  des  Täters,  bezw.  der  Täter,  eine

Belohnung  von
1000  Mark

Diese  Belohnung  erhält  derjenige,  welcher  Tatsachen  zur  Kenntnis  des  Herrn  Ersten  Staatsanwalts
  in  Siettin  bringt,  die  zur  Ermittelung,  Überführung  und  demnächstigen  Verurteilung  des  Täters,
bezw.  der  Täter,  führen.

Haben  mehrere  Personen  zu  diesem  Erfolge  mitgewirkt,  so  wird  die  Belohnung  unter  Berücksichtigung
  des  Anteils  eines  jeden  an  dem  Erfolge  nach  billigem  Ermessen  an  sie  verteilt.

Stettin,  den  29.9  Mai  1915.

Der  Negierungspräsident.
In  Vertretung:
von  Seebach.

 

Schriftleitung  im  Bureau  der  Königlichen  Regierung.  Druck  von  F.  Hessenland  G.  m.  b.  H.,  Stettin.