Sonderamtsblatt
der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.

 

Ausgegeben  am  1.  Juni  1915.

 

Bekanntmachung.

Das  stellvertretende  Königliche  Generalkommando  II.  Armeekorps  hier  hat  die  Vervielfältigung
und  Verbreitung  der  Resolution  des  „Internationalen  Frauenkongresses“  im  Haag,  28.  bis  30.  April
1915,  sowie  jede  öffentliche  Erörterung  ihrer  Ausführungen  und  Forderungen  auf  Grund  des  Art.  4
Abs.  2  des  Gesetzes  über  den  Kriegszustand  untersagt.  Zuwiderhandlungen  werden  mit  Gefängnis  bis
zu  einem  Jahre  bestraft.

Vorstehendes  wird  hiermit  allgemein  bekanntgemacht.

Stettin,  den  31.  Mai  1915.

Der  Regierungspräsident.
von  Schmeling.

Schriftleitung  im  Bureau  der  Königlichen  Regiern  Druck  von  F.  Hess  enland  G.  b.  Stettin.