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Abteilung  für  Arbeiterstatistik,  zu  melden,  das  die
Vordrucke  hierzu  kostenlos  zur  Verfügung  stellt.
Die  Meldekarten  (Postkarten)  sind  so  rechtzeitig  abzusenden,
  daß  sie  beim  Kaiserlichen  Statistischen
Amte  jeden  Donnerstag  und  Montag  mit  der  ersten
Post  eintreffen.  Die  Meldekarten  müssen  erstmalig
am  Montag,  den  2.  August  1915  bei  dem  Kaiserlichen
  Statistischen  Amt  einlaufen.

Von  dieser  Meldepflicht  kann  der  Regierungspräsident
  (im  Landespolizeibezirk  Berlin  der  Polizeipräsident)
  diejenigen  Arbeitsnachweise  befreien,  welche

a)  verpflichtet  sind,  die  von  ihnen  nicht  erledigten
Arbeitsgesuche  und  offenen  Stellen  regelmäßig
dem  am  Orte  befindlichen  öffentlichen  (gemeindlichen
  oder  von  der  Gemeinde  unterstützten)
  Arbeitsnachweis  oder  einer  sonstigen

Sammelstelle  mitzuteilen,  sofern  diese  die  bei

ihr  eingehenden  Meldungen  nach  Maßgabe

der  Vorschriften  im  Abs.  1  an  das  Kaiserliche

Statistische  Amt  weiterzumelden  haben,  oder

b)  voraussichtlich  weniger  als  200  Stellen  im

Jahre  besetzen  werden.

Jede  Befreiung  hat  der  Regierungspräsident
GPolizeipräsident)  dem  Kaiserlichen  Statistischen  Amt
unmittelbar  mitzuteilen.

3.  Jeder  nicht  gewerbsmäßig  betriebene  Ar- 



 

beitsnachweis  hat  einen  Geschäftsleiter  zu  bestellen,
der  für  die  Erfüllung  dieser  Vorschriften  verantwortlich
  ist.

Berlin,  den  26.  Mai  1915.

Der  Minister  für  Handel  und  Gewerbe.

Im  Auftrage:
von  Meyeren.

Der  Minister  für  #antschaft  Domänen  und

Im  Auftrage:
von  Massenbach.
Der  Minister  des  Innern.
Im  Auftrage:
Freund.

283)  Die  Ziehung  der  britten  Serie  der  dem
Volksheilstättenverein  vom  Roten  Kreuz  in  Berlin
unter  dem  7.  September  1912  bewilligten  Gegenstandslotterie
  ist  mit  meiner  Zustimmung  auf  den
12.  und  13.  Rovember  d.  Js.  festgesetzt  worden.

Berlin,  den  15.  Mai  1915.
Der  Minister  des  Innern.
Im  Auftrage:
v.  Jarotzk

 

y.
An  die  Herren  Regierungsprästdenten  und  den
Herrn  Polizeipräsidenten  zu  Berlin.

des  Königlichen  Regierungspräsidenten  resp.  der  Königlichen  Regierung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

284)  A.  Preise  wichtiger  Lebens-  und  Verpflegungsmittel  im
Hülsenfrüchte!)  "  Eßkar=5
  Handel  in  größeren  Mengen  im  Kleinhandel  ’#n  beren
—  Name  Erbsen  Speise-  ErbsenSpeise-S5
  der  „Eelbe  bohnen  Linsen  (gelbe)  bohnen  Linsen  alte  e
S  ochen  (weiße  z.  Kochen  (weiße)
S
#  Stadt  Es  kosten
S  je  100  kg  je  1  kg  je  100  kg.
EIEIIEIIIIEEIIIIEIIIEIIIIIIIIIIIIEIE
1  Stettin  115—  115H%%  NHINSD.
2  JAltdamm  .  ..  ..  .  ...  100—110  —  110—  110  140  1150  11———
3  Anklea  .  ..  ——  120  120  120  920  ——
4  Cammin  i.  Pom.  ————8S8S  ——
5  Demmmmnn  .  ..  ——  120  120  0—10  2  —  —
6  Greifenberg  i.  Pom  100  1O0  12  140  120  1  ——
7  Greifenhagen  ———  120  1207—112—
8|Labes  110—  110  0%
9  Naugard.  110—  1220  —  1200——  ——  9  —
10  Pasewalk  ............  100—100—120-  110  120s  140  960——
11P............  ———————92—90—«—830—-7
12  Einrhard  i.  Prm.  100  110  130  —  1110  120  140  9—  ——
13DTreptow  a.  7W.  65-50STUSRR  252
14.|]  Wollin  i.  PKom.  —  ——  —  1110  ——  —.  slbeol  —  —
r

1)  Ungeschält

Nur  in-den  Monaten  Zuni,  Juli  und  Auguft

 