213.

285)  Bekanntmachung.

Die  Zinsscheine  Reihe  II  Nr.  1  bis  20  zu
den  Schuldverschreibungen  der  31/29/igen  Deutschen
Reichsanleihe  von  1905.  1906  über  die  Zinsen  für
die  zehn  Jahre  vom  1.  Juli  1915  bis  30.  Juni

1925  nebst  den  Erneuerungsscheinen  für  die  folgende

Reihe  werden  vom  11.  Juni  d.  JIs.  ab  ausgereicht,
  und  zwar

durch  die  Königlich  Preußische  Kontrolle  der  Staats

papiere  in  Berlin  8#W.  68,  Oranienstr.  92/94,
durch  die  Königliche  Seehandlung  (Preußische
Staatsbank)  in  Berlin  W.  56,  Markgrafenstraße

  38,

durch  die  Preußische  Central-Genossenschafts-Kasse
in  Berlin  C.  2,  am  Zeughause  2,

durch  die  Reichsbankhaupt=  und  Reichsbankstellen
  und  die  mit  Kasseneinrichtung  versehenen
  Reichsbanknebenstellen,

durch  die  preußischen  Regierungshauptkassen,  Kreiskassen,
  Oberzollkassen,  Zollkassen  und  hauptamtlich
  verwalteten  Forstkassen,

ferner  in  Bayern  durch  die  Königliche  Hauptbank
in  Nürnberg  und  ihre  sämtlichen  Filialen,

in  Sachsen  durch  die  Königlichen  Bezirks-  an  diie

 

in  Baden  durch  die  Mehrzahl  der  Groß- 



herzoglichen  Finanz=  und  Haupt-  an
steuerämter,  Orten
in  Hessen  durch  die  Großherzoglichen  Be-  ohne
zirkskassen  und  Steuerämter,  Reichsin
  Sachsen-Weimar  durch  die  Großherzog=  banklichen
  Rechnungsämter,  anstalt

in  Elsaß-Lothringen  durch  die  Kaiserlichen

Steuerkassen,
in  den  übrigen  Bundesstaaten  durch  verschiedene

von  ihnen  bekanntgegebenen  Kassen.

Formulare  zu  den  Verzeichnissen,  mit  welchen
die  zur  Abhebung  der  neuen  Zinsscheinreihe  berechtigenden
  Erneuerungsscheine  einzuliefern  sind,  werden
von  den  vorbezeichneten  Ausreichungsstellen  unentgeltlich
  abgegeben.

Der  Einreichung  der  Schuldverschreibungen
bedarf  es  zur  Erlangung  der  neuen  Zinsscheine  nur
dann,  wenn  die  Erneuerungsscheine  abhanden  gekommen
  sind.

Berlin,  den  28.  Mai  1915.

Reichsschuldenverwaltung.
von  Bischoffshausen.

Vorstehende  Bekanntmachung  wird  hiermit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

steuereinnahmen,  Reichs  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht.
in  Württemberg  durch  die  Königlichen  bank-  Stetin,  den  3.  Juni  1915.
Kameralämter,  anstalt,  Der  Regierungs-Präsident.
Regierungsbezirk  Stettin  im  Monat  Mai  1915.
toffeln  Heu  Stroh
im  Kleinhandel  Eß=  Voll=  HühnerRoß-  9
—  Krumm-  .
altesneues'))  Richt-  und  buttermilch  Eier  fleisch  S
alte  neue"!)  Preß=-

S
Es  kosten  7
jje  1  kg  je  100  kg  1  kg  1  Liter  1  Eexsi  kg  *
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—1156  —N3O2O½Q
—1N3S3S  1S98H+19H  %
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—  11liO  SOO  N3HS  SOE  5s5
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—  N3660%  —20  10
———  ———  ——1.  ——  —  —  —  —  31201  —  16  —S8S
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—  1„SSA40  —  181  —  101  9O  10
——  —32ên66H1
—10  —  N30%1HI1½0
–10—3Z3G  0C6S  13
——  ————L  333  —  14  8  —14

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 