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B.  Sonstige  Warenpreise,  die  im  Laufe  des

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hoggen-9
  M  ehl  EGrau-  ABuch-E
  brot  Weizen  .
Name  .  .  mit  Faden-  weizen-Gersten-Weizen
  Roggen  Weizen  Roggen  Zusatz
7  der  9.7  von  nudeln  graupen
—  #  :  2
z  in  gri  Weizen-  Grie
3  Stadt  Handesin  größeren  im  Kleinhande.  mehl  —  6
S  ·  ,
jelFälkItiesÆ  Es  kostet  ein  Kilogramm  in
1|  Stettn  45.—38.—  7060  100  42  160  120  125  110
2  Altdamm  .  .  .  .  .  .  —.  55  40  70  44  120  100  100  100
3Anklam  ..  ..  .  .  ..  40..—  33,50  55  43  67  33  130  135  120  110
4  Cammin  i.  Pom]  37—4,50  50  44  —  35  120  100  —  100
öl  Demmin  .  .  .  .  ..  .  37,50  38,50  44  40  50  32  140  140  140  120
6|Greifenberg  i.  P.  39—.3,—  50  40  50  —  160  140  —  130
7  Greifenhagen  42,  —52  40  80  40  120  80  80  80
8  Labe  38.—  6.—  40  36  —  —  140  —  —80
9  Naugard  ———  48  42  67  34  140  120  —  120
10  Pasewalk  ..  .  ...  42.—36—  48  44  70  37  120  140  —  100
11  Pyritz  ..  .  .  .  .  .  ..  839.—  33.—  70  60  —  70  120  90  120  110
12  Stargard  i.  Pom39,  2033,  20  50  40  63  38  120  120  130  120
13/Treptow  a.  WM.  50—  40  70  35  120  70  80
14|/  Wollin  i.  PKm.  —.—  —,.—  50  40  60  30  120  120  —1  90
Stettin,  den  9.  Juni  1915.
286)  Bekanntmachung.  dem  Fiskus  zusteht,  ist  den  Kaufleuten  A.  Kinsky

Gemäß  der  Verordnung  vom  13.  Juli  1898
zur  Ausführung  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistungen
  für  die  bewaffnete  Macht  im  Frieden  in
der  Fassung  des  Gesetzes  vom  24.  Mai  1898  —
zu  §  9  werden  hiermit  die  für  die  Vergütung
verabreichter  Frurage  maßgebenden  Durchschnitte  der
höchsten  Tagespreise  für  Hafer,  Heu  und  Stroh  mit
einem  Aufschlag  von  fünf  vom  Hundert  für  den
Monat  -Mai  1915  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der  Preis  beträgt  für

*!  Name  50  kg

S  des

S

Hauptmarktortes  Hafer  altes  lneues=  Stroh

4.FL
.

1/Stettin  1108  560  ——  2  63

2  Demmin  552——  326

3)  Pasewalk  ..  4%%  a  68

 

 

 

 

 

*)  Nür  in  den  Monaten  Juni,  Juli  und  August.
Stettin,  den  9.  Juni  1915.
Der  Regierungs-Präsident.
287)  Bekanntmachung.

Die  Ausübung  der,  Bernsteingewinnung  auf
dem  öffentlichen  Strandgebiete  vorlängs  der  Kreise
Greifenberg  und  Cammin  i.  Pomm.,  soweit  sie

 

 

und  Sally  Gronemann  in  Cammin  i.  Pomm.
auf  die  Zeit  vom  1.  April  1915  bis  31.  März  1921
verpachtet  worden.

Es  wird  dies  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntnis
gebracht  und  zugleich  vor  der  Aneignung  des  etwa
an  dem  angegebenen  Strandgebiete  gefundenen
Bernsteins  durch  Unberufene  unter  Hinweis  auf  die
Strafe,  die  nach  dem  Gesetz  vom  22.  Februar  1867
(G.-S.  S.  272)  auf  300  ./4  Geldstrafe  oder  6
Wochen  Gefängnis  bemessen  werden  kann,  gewarnt-Zugleich
  wird  unter  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachung
  vom  30.  März  1860  —  Antsblatt
S.  72  —  darauf  hingewiesen,  daß  nicht  hur  der
am  Strande  gefundene  Bernstein.  sondern  auch  der
am  und  vom  Strande  aus  gefischte  Bernstein  zu
dem  verpachteten  Bernsteinregal  gehört.

Stettin,  den  5.  Juni  1915.

Der  Regierungs-Präsident.
In  Vertretung:
von  Seebach.

288)  Behanntmachung.

Die  Zinsscheine  Reihe  IV  Nr.-1  bis  20  zu  den
Schuldverschreibungen  der  preußischen  konsolidierten
3½  7%igen  Staatsanleihe  von  1885  und  Reihe  III
Nr.  1  bis  20  zu  den  Schuldverschreibungen  der
konsolidierten  3%  igen  Staatsanleihe  von  1895,
1896,  1898  über  die  Zinsen  für  die  zehn  Jahre  vom